Beiträge von gg66etc

    Unsere Baufinanzierung ist bereits weitgehend abgezahlt, so dass der Widerrufsjoker weniger wegen des vorzeitigen Ausstiegs oder zurückzufordernder Vorfälligkeitsentschädigung als wegen der Forderung aus Rückabwicklung interessant ist.


    Wir hatten Widerruf eingelegt, der von unserem Darlehensgeber abgewiesen wurde. Damit war der Weg eines Vergleichs weitgehend verbaut und eine Klage unvermeidlich.


    Daraufhin haben wir Ende 2014 von dem Angebot der Kanzlei Gansel einer kostenlosen Erstberatung anhand der Unterlagen Gebrauch gemacht. Die Wartezeiten auf einen Telefontermin waren beträchtlich.


    Die Dame, mit der ich sprach, gab sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten skeptisch und argumentierte mit möglicher Verwirkung, auch wenn das Thema zwischenzeitlich wohl vom Tisch ist.


    Es entstand bei mir der - nicht notwendigerweise richtige - Eindruck, dass sie und die Kanzlei an diesem Fall kein besonderes Interesse hatte, sondern lieber schnelle außergerichtliche Vergleiche durchführen wollte.


    Geklagt haben wir dann mit einem anderen Anwalt - das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.