Beiträge von Ramm

    Hallo,

    mein Gasanbieter (EWE) hat mir zum Ende der Laufzeit ein neues Angebot ab dem 01.01.2023 unterbreitet. ich musste feststellen, das zukünftige Umlagen im Angebot nicht berücksichtigt wurden und somit auf den Arbeitspreis von ca. 15Cent noch 3Cent on top kommen. Die 3 Cent machen immerhin über 15% Preisaufschlag aus.

    Ich denke, dass der Verweis auf zusätzliche Kosten für Umlagen hier absichtlich unterschlagen werden.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, oder ist dies völlig in Ordnung?

    Hallo,
    ich hoffe hier das richtige Forum gewählt zu haben.


    Zur folgenden Widerrufsbelehrung vom 16.03.2012 habe ich gleich zu 3 Punkten Fragen, was die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit betrifft.

    • Pflichtangaben
    • Für den Darlehnsnehmer bestimmte Ausfertigung
    • Nachgeholte Pflichtangaben


    Widerrufsinformation
    Widerrufsrecht
    Der Dariehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z, B. Brief, Fax. E-Mail) widerrufen.

    Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB(z, B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

    Woher weiß ich, was alle Pflichtangaben sind?
    Gehört ein Tiligungsplan zbs. auch zu den Pflichtangaben?
    Hat die Frist noch nicht begonnen wenn ich zbs. keinen Tilgungsplan erhalten habe und wenn, müsste der Tilgungsplan am Kreditvertrag "getackert, geblommt" sein?
    Ist die Widerrufsbelehrung damit unwirksam bzw. hat die Frist noch nicht begonnen?


    Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.

    Wie definiert sich hier "für den Darlehnsnehmer bestimmte Ausfertigung, Abschrift oder Unterlage?
    Bei dem mir vorliegenden Darlehnsvertrag steht unten rechts in der Ecke "Ausfertigung für die Bank".
    Ist die Widerrufsbelehrung damit unwirksam bzw. hat die Frist noch nicht begonnen?

    Uber in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.


    2 Wochen später haben wir eine "Änderungsverienbarung" unterschreiben.
    Grund hierfür war, dass im Darlehnsvertrag andere Konditionen standen als zuvor abgesprochen waren. Die "Änderungsvreinbarung" bezieht sich auf den Darlehnsvertrag und enthält Informationen zur Darlehnsumme,
    Zinssatz, Zinsbindefristende, neuer Eff. Zins, Tilgungshöhe, anzahl der Raten - Ratenhöhe - Schlussrate sowie die Gesamtsumme von Tilgung und Zinsen.
    Handelt es sich bei der "Änderungsvereinbarung" auch um "nachgeholte Pflichangaben"?
    Hätte ich mit der "Änderungsverienbarung" eine neue "Widerrufsbelehrung" erhalten und beides gemeinsam unterschreiben müssen.
    Müssen Darlehnsvertrag, Pflichtangaben und Widerrufsbelehrung als 1 Urkunde zusammen "getackert/verblommt" werden?
    Wenn nicht, ist die Widerrufsbelehrung damit unwirksam bzw. hat die Frist noch nicht begonnen?


    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    NamelFirma und ladungsfähige Anschrift des WKlerrufsadß!ssaten XXX

    Widerrufsfolgen
    Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den
    vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von I XX,XX Euro I zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist. dass der Wert seines
    Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen Dies kann z, B.in Betracht kommen. wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.

    Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.

    Hierzu habe ich schon gelesen,
    dass der Satz nicht dem Muster entspricht und mein Darlehnsgeber hat
    meines Wissens, "öffentlcihen Stellen" gegenüber keine Aufwendungen
    erbracht.
    Ist die Widerrufsbelehrung damit unwirksam bzw, hat die Frist noch nicht begonnen?


    Ich feue mich auf Licht im Dunkeln :)

    Hallo,
    nachdem ich 2 Verträge wiederrufen habe, hat sich meine Bank gemeldet und mich für heute zu einem Termin eingeladen. Dies ist schon mal schön. Ich gehe davon aus, dass man mir heute ein Angebot für eine "vorzeitige Verlängerrung" machen möchte. Meine Frage: muss ich hier abstriche bei den Konditoinen erwarten, oder kann ich viel mehr verlangen, dass die neuen Konditionen die zur Zeit Marktüblichen Zinsen wiederspiegeln?


    BG

    Naja, du sollst deine Finanzen aufräumen und klären ob du "noch" Kreditwürdig für eine neue Immobilienfinanzierung bist. Beispiel, als Du den Vertrag unterschriben hast warst du un deine Frau Berufstätig - jetzt ist der Hauptverdiener ohne Arbeit. Hier wird es dann schwierig mit einer neuen Finanzierung. ;)

    Hallo,


    Wir hatten einen Kredit mit der BHW-Bank abgeschlossen, dieser wurde während der Lufzeit an eine andere Bank (LBB) "übergeben" (Übergang des Finanzierungsvertrages).
    Mein Ansprechpartner für dsie Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist somit auch der "neue" Finanzieungspartner?


    BG

    Ramm: Friedensangebot? Wer Krieg säet, wird keinen Frieden ernten!!(damit meine ich die Versicherung). Ich weiss nicht, wie weit ich noch meine Hand strecken soll...Ich wollte auf jeden Fall ein gütliche Regelung.Mein Anwalt kommt leider auch nicht zu Potte....(Kapazitäten erschöpft, oder der hat ein Burnout vor lauter Kreditwiderrufen, keine Ahnung, woran es hängt, seit 3 Monaten tut sich nix, also der steckt also noch in den Startlöchern fest, und hoffe, dass er da auch mal bald raus kommt).Es handelt sich um den Ombudsmann für Versicherungen (nicht für Bank), bei dem ich zuvor angerufen habe. Es wurde bestätigt, dass derartige Fälle dort -mittlerweile- behandelt/bearbeitet werden. Aber bei Streitgegenstand über 10.000,- EURO besteht keine Verpflichtung für die Parteien, jedoch gute Grundlage und Orientierung für mich, bei einem weiteren Streitverfahren!Ich hatte zuvor noch kein Widerruf eingelegt.Mehrere Stellen haben die WRB als fehlerhaft bestätigt. Da erwarte ich, dass der Vertragspartner den Fehler eingesteht und ausbügelt und mir entsprechende Neukonditionierung anbietet, alternative Bestätigung einer Rückabwicklung ohne VFE. Ich bin der Auffassung, dass er in der Beweispflicht ist, und mir das Gegenteil beweisen muss, bzw. soll mir doch bestätigen, dass seine WRB korrekt ist.Kein Wort fällt hierzu!! Bei mir gibt es nix mit Verhandlung über die Höhe der VFE. Wir sind ja nicht auf dem Basar. Ich weiss nicht, ob dem Gegner die letzten 15 Jahre Rechtssprechung und Gesetze zu diesem Thema überhaupt bekannt sind. Der Ombudsmann hat ja seine eigene richterliche Laufbahn (Professor Hirsch, selbst beim BGH von 2000-2008, also zu Zeiten von Widerrufsbelehrungen-Rechtssprechungen). Außerdem hat er seine eigenen Juristen, welche das ganze unter die Lupe nehmen.Wenn es so sein soll, das durch ein derartiges, kostenfreies Verfahren Gerichtsfälle vermieden werden sollen, und er Vorschläge unterbreitet, dann schau´n wir mal, was er dazu zu sagen hat, ob dieses Verhalten in seinem Sinne als Ex-Richter/Ex-Präsident entspricht.Ich halte gerne auf dem Laufenden, sofern ich bei Einigung nicht einen Maulkorb (damit meine ich natürlich Verschwiegenheitsverpflichtung) verpasst bekomme.


    Wie läuft das mit dem Ombudsmann, kann man sich den aussuchen oder wie hast du "Deinen" bekommen?

    Mein Fall ist heute an Ombudsmann gegangen. Mal gespannt auf das
    Ergebnis ,vor allem was der zu sagen hat (da er selbst Präsident beim
    BGH war...und dessen (bzw. möglicherweise seine eigenen)
    Rechtssprechungen von Banken und Versicherungen mit Händen und Füßen
    getreten und ignoriert werden...). Hoffe doch, dass er noch so neutral
    wie damals war....und er hoffentlich jetzt nicht nach dem Prinzip lebt, wessen Brot man isst dessen Lied man singt...


    WIe hat die Bank auf deinen Wiederruf reagiert, gab es kein "Freidensangbot" oder hast du selbst noch mal den Kontakt gesucht und ein Angebot gemacht? Ich vermute DU hast noch keinen Anwalt, richtig?


    BG

    Anschlussfinanzierung - Hinweis auf tabellarische Übersicht bei Finanztest:
    https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4764951/


    Finanztest bietet inzwischen eine Übersicht zum Thema Anschlussfinanzierung. Es gibt vereinzelt vorübergehende Probleme. Aber nur bei beistimmten Banken. Und auch da nicht immer ... Also nur Mut!



    Hallo,
    bei meinen Finanzierungsanfragen habe ich mit offenen Karten gespielt und mir einige Absagen geholt. Meiner Erfahrung nach ist Liste bei "Test" veraltet und bedarf einer Überarbeitung. Persönlich habe ich aber Angebote vorliegen und gestern 2 Widerrufe schriftlich ausgesprochen, mit dem "Test" Musterbrief und vorherigem anwaltlichen 1. Beratungsgespräch.Vom Preis / Leistungsverhältnis bin ich aber persönlich enttäuscht und werde dieses bei erhalt der Rechnung auch noch mitteilen, vielleicht lag es aber auch an der Info, das mein RS nicht greift. :(


    @RAWedekind , kann man mit der Versicherung auch verhandeln? Ich überlege nämlich ansonsten bis 30.11.2014 meine beiden PKW Versicherrungen zu kündigen. Zum nächst möglichen Zeitpunkt auch alle anderen Versicherungen beim gleichen Anbieter. 3 Wohngebäude, Rechtschutz und was man sonst noch so hat.

    [quote='Stefan','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/73-tausende-euro-sparen-durch-fehlerhafte-widerrufsbelehrung?postID=4043#post4043']Hallo Stefan,
    meine Eingangsfrage war auch eher rhetorischer Natur - ich wollte Dich auf keinen Fall in Schwierigkeiten bringen!
    Eine ernstgemeinte Frage ist allerdings: Wie kann ich Dein Kunde werden?!


    Ich will auch dein Kunde werden :)

    Hallo,


    ganz klare absage von Anschlussfinanzierungen bei Widerruf gab es bei der PSD WL und PSD Rhein-Ruhr



    DB-Trierhat problemlos geklappt