Alles anzeigenHallo,
das mag allet richtig sein was o.a. wird. Nur eines zeigt deutlich das hier erstmal versucht wurde mit Verzögerung
und Hinhaltetaktik ( von wem auch immer entschieden) die Darlehensnehmer hinzuhalten.
wie folgt:
Die Sparkassen/ Banken hatten die Darlehensnehmer bezüglich der zu erstatten BG nach dem Musterbrief angeschrieben, warum wurde in diesem Anschreiben nicht gleich zu Gunsten der Darlehensnehmer
der Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftl. hingewiesensomit hätten die Institute reichlich Zeit
diese Rückererstattungen abzuarbeiten, sie hätten auch über die Medien (Print oder Fernsehen) ein klares Bekenntnis
abgeben können das alle nach dem BGH Urteil zu erstatten BG Rückerstattet werden. Warum wurde det nicht
gemachtUnd ein Musterbrief zwecks Rückerstattung der BG an die Sparkasse/ Bank hat eben keinen Verzicht der Einrede der Verjährung zur Folge. Dann ist es nur logisch das nach diesen bla bla Schreiben der Sparkassen/ Banken
ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht die Gläubiger Ihre Rückerstattung Rechtssicher durch Ombuds bezw. RA machen wollen ( hier bis zum 31.12.2014) es kann nicht Aufgabe der Gläubiger sein ein Urteil das knapp bemessen wurde
Rechtsunsicher zu gestalten.
Gruß
George
Und wenn schon Sparkassen/ Banken aus "Kulanz" erstatten so hätte diese auch schon vor dem 28.10.2014.
geschehen können, denn das Urteil v. 28.10.2014 bezog sich nur auf die Verjährung. Das BG zu Unrecht gezahlt
wurden ist schon seit Mai 2014 bekannt lt. BGH. Aber da haben die Institute Trotz Anschreiben der Darlehensnehmer
mit Forderung der Rückerstattung mit Hinweis auf Verjährung ohne Kulanz freudig abgelehnt.