Beiträge von George

    6 von 7 meiner gebühren sind "bearbeitungsgebühren". davon hat man die niedrigste gewählt (aus 2011)..nur im vertrag von 2013 steht "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und den werde ich, soweit ich es hier und anderswo gelesen habe, NICHT erfolgreich fordern können, da die targo hierfür bereits andern ortes erfolgreich zu IHREN grunsten geklagt hat..


    Ja, aber verfolge auch die weitere Rechtsprechung zu den Individualbeiträgen. da sind auch noch die Verbraucherschutzverbände in gerichtlicher Auseindersetzung, wie ich oben beschrieben hatte.


    Hallo, Bearbeitungsgebühren oder auch Kreditgebühren sind doch bei Privatkrediten unzulässig erhoben worden.
    Dann widerspricht sich die Targo oben in Ihrem Schreiben selbst, einerseits schreibt sie"das die Verträge mit ihnen
    von der Rechtsprechung abweichen, andererseits schreibt sie"die vereinbarte Bearbeitungsgebühr".
    Verdrehen sich winden wie en glatter Aal, nichts weiter. Da waren die Jünger von deren Rechtsabteilung dran.
    Mach weiter ohne Anwalt geht det nich bei denen.
    LG
    George