Beiträge von smartfreund

    Hallo zusammen,



    ich möchte hier an der richtigen Stelle kurz berichten, welche Erfahrungen ich bisher mit dem Widerruf meines laufenden Hypothekendarlehens gemacht habe.
    Zum Jahresende habe ich fristgemäß widerrufen und nachdem die betroffene Hypothekenbank erwartungsgemäß den
    Widerruf nicht akzeptiert hat, eine mit diesem Thema renommierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.



    Da ich glücklicherweise über eine alte Rechtsschutzversicherung verfüge,
    wurde mir zunächst für einen außergerichtlichen Vergleich Rechtsschutz
    gewährt.
    Überrascht war ich jedoch, als die Rechtsschutzversicherung die
    Kostennote der Anwaltskanzlei nicht vollständig beglichen hat, da sie
    den errechneten Streitwert nicht akzeptiert hat.



    Der Anwalt hat als Streitwert den Wert der eingetragenen Grundschuld
    zuzüglich der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zu Grunde
    gelegt.
    Die Versicherung will aber nur die bisher geleisteten Zahlungen bei der
    Berechnung des Streitwertes akzeptieren. Die Differenz ist erheblich.



    Nach Angaben des Anwalts ist die Leistungsklage der richtige Weg, um im
    Falle eines positiven Urteils eine vollstreckbaren Titel gegenüber der
    Bank zu erwirken. Die Rechtsschutzversicherung wirft der Anwaltskanzlei
    vor, damit in erster Linie die eigene Geldbörse zu füllen.
    Eine Feststellungsklage mit dem geringer angesetzten Streitwert sei nach
    ihrer Meinung vollkommen ausreichend . Die Anwaltskanzlei behauptet,
    dass gerade diese (meine) Rechtsschutzversicherung immer Probleme macht.



    Den Versuch, eine Einigung über einen Stichentscheid herbeizuführen,
    schlug fehl. Jede Partei beharrt weiter auf der ersten Meinung.



    Bevor ich es vergesse: Der Dritte im Bunde, die Hypothekenbank: Sie hat
    inzwischen angeboten, eine Kündigung des Darlehens zu akzeptieren,
    will dabei zunächst aber nur auf einen äußerst geringen Teil der
    Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.



    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Forumsmitglieder mit
    den eingeschalteten Anwälten in Bezug auf die Ermittlung des
    Streitwertes im Vergleichsverfahren und bei einer event. Klage gemacht
    haben.



    VG und danke vorab

    Hallo zusammen,


    ich möchte kurz berichten, welche Erfahrungen ich bisher mit dem Widerruf meines laufenden Hypothekendarlehens gemacht habe.
    Zum Jahresende habe ich fristgemäß widerrufen und nachdem die betroffene Hypothekenbank erwartungsgemäß den
    Widerruf nicht akzeptiert hat, eine mit diesem Thema renommierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.


    Da ich glücklicherweise über eine alte Rechtsschutzversicherung verfüge, wurde mir zunächst für einen außergerichtlichen Vergleich Rechtsschutz
    gewährt.
    Überrascht war ich jedoch, als die Rechtsschutzversicherung die Kostennote der Anwaltskanzlei nicht vollständig beglichen hat, da sie den errechneten Streitwert nicht akzeptiert hat.


    Der Anwalt hat als Streitwert den Wert der eingetragenen Grundschuld zuzüglich der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zu Grunde gelegt.
    Die Versicherung will aber nur die bisher geleisteten Zahlungen bei der Berechnung des Streitwertes akzeptieren. Die Differenz ist erheblich.


    Nach Angaben des Anwalts ist die Leistungsklage der richtige Weg, um im Falle eines positiven Urteils eine vollstreckbaren Titel gegenüber der Bank zu erwirken. Die Rechtsschutzversicherung wirft der Anwaltskanzlei vor, damit in erster Linie die eigene Geldbörse zu füllen.
    Eine Feststellungsklage mit dem geringer angesetzten Streitwert sei nach ihrer Meinung vollkommen ausreichend . Die Anwaltskanzlei behauptet, dass gerade diese (meine) Rechtsschutzversicherung immer Probleme macht.


    Den Versuch, eine Einigung über einen Stichentscheid herbeizuführen, schlug fehl. Jede Partei beharrt weiter auf der ersten Meinung.


    Bevor ich es vergesse: Der Dritte im Bunde, die Hypothekenbank: Sie hat inzwischen angeboten, eine Kündigung des Darlehens zu akzeptieren, will dabei zunächst aber nur auf einen äußerst geringen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.


    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Forumsmitglieder mit den eingeschalteten Anwälten in Bezug auf die Ermittlung des Streitwertes im Vergleichsverfahren und bei einer event. Klage gemacht haben.


    VG und danke vorab

    Hallo zusammen,


    nachdem ich auch durch die Hilfe des Forums fast alle Kreditbearbeitungsgeb. incl. Zinsen erstattet bekommen habe,


    besteht noch eine Restforderung gegenüber der Santanderbank, auf die ich wegen des Verhaltens der Bank nicht verzichten möchte.


    Die Santanderbank hat mir die KB erstattet, aber nicht die Zinsen in Höhe von 58,50 €.


    Um die Verjährung zu hemmen, habe ich Ende 2014 einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist.


    Nachdem ich leider danach noch einmal eine mail an den Vorstand geschrieben habe, hat man mir 50,20 € erstattet.


    Jetzt fehlen noch 8,30 € auf die ich ja noch verzichten würde, aber
    darüber hinaus sind auch noch 42,-- € incl. meiner Nebenkosten für den
    Mahnbescheid offen.


    Die bekomme ich dann nur, in dem ich Klage einreiche oder sehe ich das falsch.


    Danke + VG
























    Mehr hierzu bei: Wie erhalte ich die Kosten des Mahnbescheids erstattet ? - Geld zurück - Finanztip Community

    Hallo zusammen,


    nachdem ich auch durch die Hilfe des Forums fast alle Kreditbearbeitungsgeb. incl. Zinsen erstattet bekommen habe,


    besteht noch eine Restforderung gegenüber der Santanderbank, auf die ich wegen des Verhaltens der Bank nicht verzichten möchte.


    Die Santanderbank hat mir die KB erstattet, aber nicht die Zinsen in Höhe von 58,50 €.


    Um die Verjährung zu hemmen, habe ich Ende 2014 einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist.


    Nachdem ich leider danach noch einmal eine mail an den Vorstand geschrieben habe, hat man mir 50,20 € erstattet.


    Jetzt fehlen noch 8,30 € auf die ich ja noch verzichten würde, aber
    darüber hinaus sind auch noch 42,-- € incl. meiner Nebenkosten für den
    Mahnbescheid offen.


    Die bekomme ich dann nur, in dem ich Klage einreiche oder sehe ich das falsch.


    Danke + VG





    Mehr hierzu bei: Wie erhalte ich die Kosten des Mahnbescheids erstattet ? - Geld zurück - Finanztip Community

    Hallo zusammen,


    nachdem ich auch durch die Hilfe des Forums fast alle Kreditbearbeitungsgeb. incl. Zinsen erstattet bekommen habe,
    besteht noch eine Restforderung gegenüber der Santanderbank, auf die ich wegen des Verhaltens der Bank nicht verzichten möchte.


    Die Santanderbank hat mir die KB erstattet, aber nicht die Zinsen in Höhe von 58,50 €.
    Um die Verjährung zu hemmen, habe ich Ende 2014 einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist.


    Nachdem ich leider danach noch einmal eine mail an den Vorstand geschrieben habe, hat man mir 50,20 € erstattet.


    Jetzt fehlen noch 8,30 € auf die ich ja noch verzichten würde, aber darüber hinaus sind auch noch 42,-- € incl. meiner Nebenkosten für den Mahnbescheid offen.


    Die bekomme ich dann nur, in dem ich Klage einreiche oder sehe ich das falsch.


    Danke + VG

    Moin zusammen,


    nachdem heute die BMW-Bank die Bearbeitungsgebühr ohne Zinsen überwiesen hat, kann
    ich inzwischen bei meinen Forderungen eine Erfüllungsquote von 70 % vermelden.
    Die SWK Bank und Targo Bank hat bereits einen Mahnbescheid wegen der Zinsen erhalten,
    die Santander Bank erhält ihn morgen, wenn heute kein Geld eingeht und die Postbank hat die
    Zahlung angekündigt mit rechtsgültigem Verzicht auf Einrede der Verjährung.


    Alles wird gut ;)


    VG


    Geldeingang Kontoführungsgebühr von SWK-Bank tatsächlich erfolgt. :) Von der BG aber keine Spur..... :(:(

    Da bin Ich auch auf den Rückruf gespannt, hoffe das mein Mahnbescheid an die SWK diese Woche noch zugestellt wird.


    Also gestern 17.30 Rückruf von der SWK-Bank.
    Und jetzt kommt der Hammer die von mir auch zurückgeforderten Kontoführungsgebühren seien mir gestern überwiesen worden. Ich fragte dann natürlich nach den Kreditbearbeitungsgebühren. Die Mitarbeiterin könne
    dazu nichts sagen. "Das ist eine andere Fachabteilung und da ist jetzt niemand mehr zu erreichen. :thumbdown:


    Sie wolle aber meine Nachfrage weiterleiten. Bin mal sehr gespannt, ob ich heute was von denen höre.
    Habe ihr dann noch gesagt, dass ich am Mo einen Termin beim Anwalt habe....
    VG und einen finanziell erfolgreichen Tag
    Smartfreund


    ich denke die müssen öfters leeren bei dieser Flut von Schreiben die sie bekommen oder die haben einen Container dort stehen mein Einschreiben liegt auch seit gestern in dem Postfach laut Auskunft der Post LG


    Sie schaffen es auch nicht, in ihr de-mail Postfach zu sehen. Habe gestern morgen dort eine rechtssichere Mail hingeschickt, wurde auch zugestellt. Gelesen hats aber noch niemand. Okay habe das ganze auch noch als Fax versandt und eine Nachfrist bis zum 8.12. gewährt.

    Hast´e noch alte Kontoauszüge? In der Regel wird die erste Kreditrate wohl einen Monat nach Vertragsabschluss abgebucht. Zinsen werden dann von Vertragsabschluss bis Rückzahlungszeitpunkt der BG berechnet.


    Es gibt doch 2 Möglichkeiten, wie die Bearbeitungsgebühren getilgt werden. Entweder direkt von der ersten Rate oder die Tilgung der BG wird auf alle Raten verteilt.
    Je nachdem, welche Variante genommen wird, bestimmt dann die richtige Zinsberechnung.


    Und ich weiß nicht, wie es bei dem o.g. Kredit war. Aber es muss bei den vielen Santander-Geschädigten hier doch welche geben, die mir sagen können, wie die Bank das bei Autokrediten in 2010 gemacht hat. ?(

    Moin moin,


    auch mir hat die SANTANDER COMSUMER BANK heute 300 € BG für Autokredit aus dem Jahr 2010 erstattet. 8o


    Natürlich ohne Zinsen... ?(


    Jetzt brauche ich Eure Hilfe, da mir bis auf die Kreditnummer die Unterlagen fehlen.


    Wie wurde üblicherweise damals die Kreditgebühr zurückgezahlt ? Direkt zu Beginn oder verteilt auf
    alle Raten. Ist ja wichtig, damit ich den richtigen Zinsrechner benutze.
    Danke vorab an dejenigen, der mir unbekannterweise da weiterhilft!! :thumbup:


    VG

    SWK Bank hat eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen. Ich habe am 29.10.2014 meine Forderungen hingefaxt. Laut Aussage der Bank ist in den nächsten Tagen mit Post zu rechnen. Meine gedankliche Frist läuft am 15.12.2014 ab. Dann mache ich den Mahnbescheid!


    Danke für die Info.
    Meine Forderung haben sie am 7.11. erhalten.
    Die 4-6 Wochen Bearbeitungszeit können sie am 29.10. aber doch noch nicht gehabt haben.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie direkt nach Urteilsverkündung mit Forderungen überhäuft worden sind.


    Für mich ist es nur ärgerlich, dass die Bank sich in dem von mir genannten Bearbeitungszeitraum von 3 Wochen gar nicht gemeldet hat. Da ist sie die einzige von 4 Banken, wo jetzt bei mir zum Jahresende die Verjährung droht.
    VG