Hallo Dr. Hermann Bröcker,
vielen Dank Ihre schnelle Antwort. Dieser Satz in der Widerrufsbelehrung ist echt irreführend, scheint aber der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung 2010 zu entsprechend. Wenn ich dem Beitrag oben (unter dem Punkt: "
Diese Widerrufsbelehrungen sind nicht angreifbar ") richtig gelesen haben, wäre dieser Widerruf daher nicht angreifbar, wenn auch das Muster felehrhaft wäre. Stimmt es so?
Gibt es sonst noch andere Punkte in dieser Widerrufsbelehrung die nicht konform wären?
Eine außergerichtliche Einigung ist mir immer lieber als freche Schreiben und das ganze hin und her. Nur welche Gründe hätte die Bank sich auf eine Einigung einzulassen, wenn es vor Gericht 50/50 steht?. Ich sehe ja auch nicht, wie ich nur mit diesem Punkt die Bank sachlich dazu bewegen könnte. Schließlich wird sich die Bank die Beute so einfach nicht wegreißen lassen.
B.G und danke im voraus