Beiträge von der Kentzliner

    Hallo Ebbe;


    Schreiben vom OBM vom 30.05.2016
    Auszug:
    "Die nunmehr erfolgte weitere Prüfung lhrer Beschwerde hat ergeben, dass lhre Beschwerde
    ausschließlich die Erstattung der Darlehensgebühr zum Gegenstand hat. .....
    .....Bei der Frage der Zulässigkeit der Darlehensgebühr handelt es sich vielmehr um eine Frage, die bisher
    nicht vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist und der grundsätzliche Bedeutung im Sinne von S 2 Abs. 2 d) der lhnen übermittelten Ombudsmann-Verfahrensordnung zukommt. lm Falle des
    Vorliegens einer solchen Frage kann das Ombudsverfahren nicht stattfinden, da die Klärung von Fragen
    von grundsätzlicher Bedeutung den staatlichen Gerichten vorbehalten bleiben soll.
    Dies wurde von den On'lbudsleuten de;' p:'ivatcn Bausparkassen rnittlerweile in einer r,/ielzah! ,-,cn
    Fällen auch in Bezug auf die Darlehensgebühr entschieden. Einen entsprechenden Schlichtungsspruch
    der Ombudsleute in anonymisierter Form haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
    Vor diesem Hintergrund kann das Verfahren nach 5 2 AbS.,21d) der.Verfahrensordnung auch in lhrem
    Fall nicht stattfinden, so dass wir dieses eingestellt haben. Mit Übermittlung dieser Nachricht ist das
    Verfahren beendet."


    Ich hab's ' jedenfalls so verstanden, dass , wenn beim Vorliegen einer solchen Frage das Ombudsverfahren nicht stattfinden kann, der Ombudsmann für diese Frage nicht zuständig ist.


    Gruß
    Peter

    hallo und schönen Abend in die Runde,


    @Soundi


    den Basiszinssatz kannst Du hier: http://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php
    taggenau ausrechnen.


    Da mir ja die Gebühr von einem Vertrag (2013) von der Wüstenrot so großzügig erstattet worden ist, bin ich nun dabei, noch zwei etwas "dickere Bretter" zu bohren.
    Ich möchte auch die Gebühren für 2008 und 2005 zurück haben. Jetzt meint aber die BspK: "ääätsch Verjährung".
    Na, mal sehen was das AG Ludwigsburg dazu sagt.
    Meine Anwältin und ich sind da ganz guter Dinge. Für alle drei Fälle hatte ich im Dezember 2014 die Gebühr zurück gefordert und ein Ombutsmannverfahren eingeleitet. Ich denke, das die Verjährung damit gehemmt war. Das OBM-Verfahren ist mit 30.05 2016 eingestellt worden (Begründung: nicht zuständig für diesen Fall).
    Noch im November 2016 Mahnverfahren über RA eingeleitet. Dann hat die BspK widersprochen und nun geht die Sache vor Gericht.


    Ich werde weiter berichten

    Hallo in die Runde,


    nachdem ich längere Zeit nur mitgelesen habe und dabei wertvolle Tipp's erfahren habe, heute nun meine Erfolgsmeldung:
    Die Wüstenrot Bausparkasse hat meine Darlehensgebühren incl. Zinsen aus einem 2011er Vertrag heute zurückgezahlt.
    Die Darlehensgebühr selbst wurde im Juni 2013 einbehalten.
    Der Musterbrief hat gereicht.


    Herzlichen Dank an das Forum!!!