Beiträge von senza parole

    Da die Gebühr nur Eur 5,90 beträgt, würde ich sie verkaufen. Als Börsenplatz dann KAG auswählen.
    Konto erst kündigen, wenn das abgeschlossen ist.
    Denke ggf. auch an den evtl. noch bei Flatex vorhandenen Freistellungsauftrag und Verlusttopf.

    Bruchstücke können nicht übertragen werden. Können nur über den Emittenden/KAG verkauft werden, natürlich bei Flatex oder von Flatex ausgebucht werden. Musst schauen, was vorteihafter ist. Ich habe gestern gerade das erstere gemacht.


    Du meinst sicherlich Trade Republic und nicht Tradegate. Ich persönlich hätte da keine Bedenken, da Bafin überwacht, aber bei Etfs sehr limitiert. Nur ishares und wisdom tree.

    Nicht vergessen, plus 19 Mwst. !!!!
    Bei mir macht das derzeit Eur 14,75 im Monat. Dazu dann noch die Negativzinsen, die beim Limitkauf(wenn man auf einen bestimmten Kurs wartet) mit größeren Beträgen ärgern können. Negativzinsen waren für mich ja noch okay, da ich das nachvollziehen kann, aber jetzt.
    Ich bin kein trader, sondern buy + hold. Ich wechsel zu Onvista.

    Stimmt, aber da ich mit Elster Online arbeite und die Vorlage vom letzten Jahr nehme ist es doch schön, wenn es einmal richtig gemacht wird.... Leider ist der Verlustvortrag so hoch, dass ich ihn einige Jahre abarbeiten muss/kann.


    Und außerdem möchte man ja den Finanzbeamten keine Extraarbeit machen. Es gibt eh zu wenige. Nachzulesen im wirklich empfehlenswerten Buch "Steueroase Deutschland".

    Alles klar. Vielen Dank.
    Es handelt bei der Verlustbescheinigung um Verlusttopf Sonstiges, also können damit die Zinserträge aus Festgeld verrechnet werden.
    Ich frage dann wohl besser beim Finanzamt nach, ob Zeile 10 reicht. Das ist wahrscheinlich weniger aufwändig als ein Einspruchsverfahren......

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Mir ist noch nicht ganz klar, wo ich die Verluste (Daten aus der Verlustbescheinigung ) eintragen muss.
    Ich habe wie gesagt Zinserträge, die der inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die dem nicht unterlegen haben ( fülle daher Zeile 7+15 aus) und ich möchte natürlich, dass für beide die Verlustbescheinigung berücksichtigt wird.


    P.s. Zeile 17 ist dann für mich offensichtlich falsch, da ich in Zeile 15 ja nur positive Erträge reinschreibe.

    Ich habe für 2016 eine Verlustbescheinigung ( Verlusttopf Sonstiges) beantragt.
    Ich habe für 2016 Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben.


    Ich gehe also wie folgt in der Anlage KAP (Basis Formular 2015) vor:


    Zeile 7 inländische Zinserträge
    Zeile 10 Betrag aus der Verlustbescheinigung
    Zeile 12 Eur 801 eintragen
    Zeile 15 Ausländische Zinserträge


    Und jetzt meine Frage:
    Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ?
    Wo muss ich in den Folgejahren die Verluste eintragen, da die Verlustbescheinigung so hoch ist, dass sie für mehrere Jahre reicht oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?