Beiträge von thanjeki

    Liebes Finanztipp-Team,


    wie verhalte ich mich, wenn ein von mir abgeschlossenes Forward Darlehen aus dem Jahr 2012 (Abschluss), fällig
    Mitte des Jahres 2015, zur Auszahlung kommt und dann dort Bearbeitungsgebühren in Höhe von 0,5 % einbehalten werden?


    Gilt das BGH Urteil trotzdem, weil der Kreditvertrag vor dem Gerichtsurteil abgeschlossen wurde? Wenn ja,
    weise ich bis zum Ende des Jahres meine Bank daraufhin, dass ich nicht bereit bin, eine Kredit Bearbeitungsgebühr für die in einem halben Jahr
    fällige Auszahlung zu zahlen?
    Bei einer Ablehnung durch die Bank, schalte ich trotzdem jetzt schon den Ombudsmann der Banken ein?


    Vielen Dank für die Antwort!