Beiträge von Wulf

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Thema Riestervertrag und Kapitalauszahlung in Bezug der Kleinstbetragsrente.
    Sonderfall Kleinbetragsrente:
    Wenn die auszuzahlende monatliche Rente einen bestimmten Betrag(*) nicht überschreitet kann man sich das gesamte Kapital,
    förderunschädlich auszahlen lassen.
    * 1% der Bezugsgröße West nach §18 SGB IV
    Nun zu meiner Frage ist es richtig gedacht das ich mir erst die 30% offiziell förderunschädlich auszahlen lasse.
    Ist dann aus dem verbleibenden Restbetrag die auszuzahlende monatliche Rente wieder geringer als 1% der Bezugsgröße,
    kann ich mir den Restbetrag auch förderunschädlich auszahlen lassen?


    Was ich auch noch nicht verstehe wie errechnet der Riesteranbieter die dann monatliche auszuzahlende Rente? Ich habe in meinen Vertragsunterlagen dazu nichts gefunden.


    Hintergrund meiner Frage ist das ich seit 2007 einen Riestervertrag habe und Ablaufdatum zu meinem 60. Geburtstag eingetragen ist, sprich in 5 Jahren.


    Noch eine Nachfrage, der Riesteranbieter hat mir vorighe Woche einen Brief geschickt ab wann ich die Höchststandsicherung haben möchte. Dazu bin ich absolut überfragt. Wie sind dazu eure Gedanken?


    Danke Wulf