Heute nun habe ich auch Post von meiner BSK der De..ka bekommen.
Sie schreiben folgendes:
" Sie fordern uns zur Erstattung der Darlehensgebühr auf .... und berufen sich hierbei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH. Selbstverständlich werden wir dem entsprechen. Zudem werden wir Ihnen Zinsen in Höhe von 2,5 % über dem Basiszinssatz seit Belastung erstatten. "
Keinerlei Einschränkungen, Klauseln oder Verpflichtungen meinerseits.
Ich hoffe das sich die anderen BSK daran ein Beispiel nehmen und Euch keinen weiteren Ärger machen.
Liebe Grüße an alle!