Alles anzeigenDie Antwort von Finanztest, die Bank könne den Vertrag kündigen, halte ich für nicht überzeugend: In meinem VR-RentePlus-Vertrag der VB Ahaus-Gronau ist unter Punkt 1 der Besonderen Bedingungen vereinbart, dass die Bank den Vertrag nicht ordentlich kündigen darf. Eine normale Kündigung kommt nur durch den Kunden in Betracht.
Ich denke, eine Ablehnung der Entgeltänderung, wobei die Bank ja die Entgeltänderung für üblich hält, würde keine außerordentliche Kündigung durch die Bank rechtfertigen.
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Aus der Antwort der Finanztest schließe ich, dass ich der Entgeltänderung widersprechen kann und die Bank dann gesondert prüfen muss, ob sie kündigen darf. Ich kündige durch einen Widerspruch gegen die Änderung also nicht automatisch, oder?
Ich werde es jedenfalls auch mal mit einem Widerspruch versuchen.
Viele Grüße,
Markus
Hallo zusammen,
ein letztes Update zu der Verwaltungsgebühr der VB Ahaus-Gronau:
In meinem Fall wird für den VR-RentePlus-Vertrag nachträglich doch keine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Bank hat sich meiner Auffassung, die vom Ombudsmann bestätigt wurde, nunmehr angeschlossen.
Sollte jemand ebenfalls fristgerecht Widerspruch eingelegt und in seinem VR-RentePlus-Vertrag drinstehen haben, dass die Bank nicht ordentlich kündigen darf, würde ich mit der Bank klären, ob sie freiwillig auf die Verwaltungsgebühr verzichtet.
Viele Grüße,
Markus Eisen