Alles anzeigenNein, das Darlehen wurde fristgerecht gekündigt und nach Laufzeitende (2012) umgeschuldet
also nicht vorfällig abgelöst).
Lt. Kontoauszug hat die abgebende Bank (Sparkasse) "125 € Bearbeitungsgebühr" einbehalten.
Bei den beiden später abgelösten Darlehen (2014) tat sie das nicht.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...
Kann ich das zurückfordern?
Danke.
MfG
Die Sparkasse spricht hier von einer "Urkundengebühr" und sagt:
"im Gegenzug zur Ablösung der Verbindlichkeiten möchte Ihr neuer Finanzierer auch die gestellten Sicherheiten übernehmen. Wir müssen also eine Abtretungserklärung für die von uns nicht mehr benötigten Grundschuldanteile erstellen. Diese Abtretungserklärung leitet der neue Gläubiger an das Amtsgericht weiter, damit die Änderung auch im Grundbuch vermerkt wird."
Kann ich das zurückfordern?
Danke für eine Info.
MfG