Beiträge von devo


    Die Sparkasse spricht hier von einer "Urkundengebühr" und sagt:
    "im Gegenzug zur Ablösung der Verbindlichkeiten möchte Ihr neuer Finanzierer auch die gestellten Sicherheiten übernehmen. Wir müssen also eine Abtretungserklärung für die von uns nicht mehr benötigten Grundschuldanteile erstellen. Diese Abtretungserklärung leitet der neue Gläubiger an das Amtsgericht weiter, damit die Änderung auch im Grundbuch vermerkt wird."


    Kann ich das zurückfordern?
    Danke für eine Info.


    MfG

    Das hört sich für mich tendenziell eher nach einer Art Vorfälligkeitsentschädigung an. Kann dies sein?


    Nein, das Darlehen wurde fristgerecht gekündigt und nach Laufzeitende (2012) umgeschuldet
    also nicht vorfällig abgelöst).
    Lt. Kontoauszug hat die abgebende Bank (Sparkasse) "125 € Bearbeitungsgebühr" einbehalten.
    Bei den beiden später abgelösten Darlehen (2014) tat sie das nicht.
    Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...


    Kann ich das zurückfordern?


    Danke.


    MfG

    Hallo,


    wie verhält es sich bei Bearbeitungsgebühren, die erst im Zuge einer Umschuldung eines Baudarlehens
    von der abgebenden Bank in Rechnung gestellt wurden?
    Ich habe also erst NACH Ablösung der Darlehens (Umschuldung) Bearbeitungsgebühren zahlen müssen.
    Da kann ich wohl kaum das Argument des Prüfens meiner Kreditwürdigkeit angeben.


    Kann ich auch diese Gebühren zurückfordern?


    Danke.


    MfG