Beiträge von roger.pfaff

    Ich habe nicht vor die RV zu kündigen, warum auch. Die Grundbeiträge werden ja weiterhin mit 4 % verzinst.
    Es ging mir nur um die Rechtmäßigkeit für Erhöhungsbeiträge (Dynamik) weniger Zinsen zu bekommen, die Dynamik kann ich derzeit einstellen.
    Wobei diese ja nicht hoch ausfallen und immerhin mit 1,25% verzinst werden.
    Fürs Tagesgeld erziele ich im Moment nur 0,8%. Aktien und Fonds habe ich wie gesagt schon...
    Es geht ja auch nicht um die Frage wohin mit Geld. Da gibt es nur 3 Möglichkeiten: Ausgeben, Aktien und Fonds und wer das Richtige findet Immobilien....

    Danke für die zahlreichen Beiträge.
    Das Versicherer und Banker (oft zu) gut an den Kunden verdienen (und nur Immomakler noch mehr bei noch weniger Arbeit) ist mir klar. Aber Aktien+Fonds habe ich schon, als Selbstständiger hat man halt auch noch private Rentenversicherungen (zumindest damals abgeschlossen, als das Zinsniveau noch hoch war).
    Ich werde mal die Verzinsung ausrechnen, die der Vertrag bis dato erzielt hat und mich wieder hier melden.

    Lebensversicherung zu 4% Garantiezins Versicherer reduziert nun die Zinsen auf 1,25% für die Erhöhungsleistungen. Ist das zulässig?
    Der VWB hat bisher immer 4% Garantiezins gezahlt, auch auf die erhöhten Einzahlungen.
    Nun plötzlich werden Sparbeiträge die Erhöhungsleistungen darstellen (die Beiträge wurden steigend mit dyn. Erhöhung vereinbart) nur noch mit dem Garantiezins von 1,25% verzinst.
    Ist dies zulässig? Bei Abschluss bin ja davon ausgegangen, dass der Garantiezins von 4% für alle Einzahlungen gilt, die ich jemals vertragsmäßig erbringen werde. Und im Vertrag wurden ja die planmäßigen Erhöhungen bereits vereinbart.
    Nach meiner Rechtsaufassung ist dies nicht zulässig nun -nachdem jahrelang alle Beiträge incl. der Erhöhungen mit 4 % verzinst wurden- plötzlich unter Berufung auf einen Paragraphen die Verzinsung für die Erhöhungsbeiträge auf 1,25% zu reduzieren.
    Zumal dazu keine Information erfolgte, lediglich ein Passus in dem jährlichen Schreiben zum Vertrag wies darauf hin.
    Die Begründung lautet nun: "Gemäß der besonderen Bedingungen für Lebensversicherungen §3 sind wir dazu berechtigt, die aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen..."
    im §3 steht: "Im übrigen gelten die Rechnungsgrundlagen, die dem Vertrag zu Beginn zugrunde gelegt wurden. Abweichend können wir bei einer Änderung der Rechnungsgrundlagen den Erhöhungen die aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde legen, die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung gem §§ 65 VAG 341 e und f HGB und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen für die Erhöhungen angesetzt werden müssen."
    In meinen Augen eine Hintertür und überraschende Klausel, ich bin aber kein Jurist sondern Wirtschaftsing.
    Wie sind die Meinungen zu dem Thema?