Beiträge von karateandi

    Hallo,

    soweit ich weiß lässt sich ein Handy bis 950€ brutto im Anschaffungsjahr voll steuerlich absetzen, wenn es beruflich genutzt wird.

    Gilt das auch für einen Privatkauf über genau 950 € ohne extra ausgewiesene Mehrwertsteuer?

    Hallo,

    ich plane aktuell mich als Freiberufler (Arzt) Selbstständig zu machen und versuche ungefähr abzuschätzen, wie hoch mein Einkommen sein wird.

    Mir ist nicht ganz klar, welche Ausgaben ich alle Abziehen kann, bevor ich mein zu versteuerndes Einkommen habe insb. bezogen auf Ausgaben für die Rente (Versorgungswerk) und GKV.

    Bzgl. der Rente habe ich gelesen, dass bis max. 26 TSD € pro Jahr der Rentenbeitrag voll von der Steuer abgesetzt werden kann, bzw. mein ZVE um den Rentenbeitrag gemindert wird. Ist das korrekt?

    Wie sieht es mit den Beiträgen zu GKV aus? Da habe ich gelesen, dass der Höchstbetrag, der als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, bei 2800€ / Jahr liegt. Dies wäre ja nur ca. 1/4 der tatsächlichen Beiträge. In anderen Quellen habe ich gelesen, dass die GKV Beiträge voll abgesetzt werden können. Hier würde ich mich um etwas Aufklärung sehr freuen.

    Vielen Dank.

    Es ist eine ambulante psychotherapeutische Tätigkeit. Der Umfang liegt deutlich unter dem angestellten Anteil.

    Die Pat. sind bei mir zur Einzeltherapie. Aktuell 3 Std/Woche. Ich fasse dann immer mehrere Sitzungen (also einen Zeitraum von mehreren Wochen) auf einer Rechnung zusammen. Auf der Rechnung ist dann jede einzelne Sitzung mit dem Datum der Sitzung angegeben.

    Es wäre also kein Problem die Rechnung für die Gespräche im August erst im September auszustellen. Dann wäre sowohl das Rechnungsdatum und auch der Geldeingang im September/Oktober außerhalb der Elternzeit.

    Edit: es handelt sich um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Hallo,


    ich bin angestellt und habe eine freiberufliche Nebentätigkeit.

    Im August möchte ich 4 Wochen Elternzeit nehmen und Basiselterngeld beziehen.

    Kann ich im August freiberufliche

    (nur 3 Std./Woche) tätig sein, ohne dass mir etwas vom Elterngeld abgezogen wird?

    Ich habe gehört, dass es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto ankommt. Wenn ich also im August freiberuflich arbeite, aber die Einkünfte dafür erst im September/Oktober beziehe, kann ich dann Elterngeld ohne Abzüge für den August bekommen? Oder ist nicht der Geldeingang, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung relevant?

    Danke schonmal.

    @R.F. Nein, der Vertrag ist natürlich nicht der Grund. Ich plane ja tatsächlich eine Nebentätigkeit und die muss man nun mal anmelden. Zusätzlich brauche ich aktuell einen neuen Vertrag und dachte, da kann ich evtl. gleich einen Buisness-Tarif nehmen, wenn eben die Konditionen entsprechend gut sind.

    Den oben genannten Tarif gibt's auch noch günstiger, für ca. 14€/Monat, das für unlimited LTE/5g bis 100mbit auf 2 Sim-Karten parallel finde ich schon sehr gut. Wenn du bessere Angebote kennst, gerne Info an mich.


    Eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit habe ich eingeholt im Umfang bis 16 Std/Woche (geplant ist erstmal weniger) und explizit für die Tätigkeit in einer Privatpraxis. Gibt's da noch mehr zu beachten?

    Die Arbeitgeber sitzen aktuell, was die Stellensituation angeht, am kürzeren Hebel, daher war es kein Problem die Erlaubnis zu bekommen. Oder fehlt da noch etwas, was mir nicht bewusst ist?

    Die Konditionen kann ich mangels Kenntnis nicht beurteilen, allerdings habe ich im Rahmen meines geschäftlich und privat genutzten DSL-Vertrages (Kundenstatus privat oder geschäftlich hat nie jemand interessiert, also bin ich "Verbraucher") vier SIM-Karten bekommen, die für jeweils einmalig 10 € Freischaltgebühr innerhalb der EU weitgehend kostenfrei verwendet werden können.

    https://www.amid24.de/artikel/…unlimited-smart-6-30.html


    Denke sowas ist als Privatkunde schwer zu bekommen?


    Nochmal zurück zu den Angaben bei Elster. Ich kann also die Einkünfte erstmal mit "0" angeben und muss demzufolge keine Vorauszahlungen leisten? Falls doch Einkünfte / Gewinn entsteht, wird mir daraus kein Strick vom FA gedreht?

    Kann man die sonstigen Angaben (z.b. Einkünfte aus Anstellung / Vermietung etc.) auch erstmal leer lassen und alles mit der Steuererklärung angeben?


    Danke.

    Nochmal zurück zu den Angaben oben: Warum willst du unbedingt einen Geschäftskundenvertrag abschließen? Du wirst schnell merken, dass es nicht erstrebenswert ist, Verträge als "Unternehmer" abzuschließen. Verglichen mit einem "Verbraucher" bist du immer ein Vertragspartner mit minderen Rechten, höheren Risiken und (oft, aber nicht immer) schlechteren Konditionen.

    Ich wüsste nicht inwiefern ich bei einem Mobilfunkvertrag als Geschäftskunde mindere Rechte haben sollte?


    Die Konditionen sind deutlich besser, als das was ich sonst bekommen würde.

    Ich kämpfe mich gerade durch das Elster-Formular und hänge bei Punkt 14 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)."

    Dort sollen alle zu erwartenden Einkünfte und Ausgaben von meiner Frau und mir angegeben werden. Das Formular lässt es zu, dass man nur ein Bereich ausfüllt z.B. "Selbständiger Arbeit".

    Ist es möglich, dass ich da einfach nur ganz grob geschätzt meine zukünftigen Einkünfte eintrage und alles andere frei lasse? Die tatsächliche Abrechnung erfolgt doch dann sowieso über die Steuererklärung?

    Muss ich in jedem Fall Vorauszahlungen leisten, oder kann man das auch alles über die Steuererklärung am Jahresende laufen lassen?

    Danke.

    Ich bin im Hauptberuf angestellter Arzt und möchte als Nebentätigkeit eine Privatpraxis betreiben.

    Ich habe noch keine Praxis gemietet, die suche ich aktuell noch. Die Praxispflicht ist mir bekannt und ich werde dieser auch nachkommen.

    Ich bin gerade dabei das ganze zu planen / aufzubauen.

    Anmeldung wollte ich jetzt schonmal vornehmen, um ein Geschäftskundenvertrag beim Mobilfunkanbieter abzuschließen.

    Außerdem habe ich bereits erste Ausgaben (z.B. Website).

    Der Titel ist ungünstig gewählt, ich plane kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Nebentätigkeit.

    Hallo,

    ich möchte dieses Jahr eine Nebentätigkeit als Freiberufler (Arzt) beginnen.

    Dies möchte ich über Elster dem Finanzamt melden. In dem Formular werde ich nach der Adresse des Unternehmens gefragt.

    Da ich noch keine Praxis gemietet habe, kann ich die Adresse nicht angeben. Kann ich hier zunächst meine Privatadresse angeben und das später ändern?

    Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich mich jetzt schon anmelde, die Tätigkeit aber erst später aufnehme?

    Danke

    Guten Tag,

    ich bin noch ein ziemlicher Noob beim Thema Steuern und würde mich über ein paar Hinweise freuen.

    Folgende Ausgangssituation:

    Verheiratet seit 12/22, 1. Kind geboren 09/22, beide Elternteile angestellt. Mutter aktuell und noch bis Ende 09/23 in Elternzeit mit knapp Höchstsatz Elterngeld (1750€). Ab 10/23 wird die Mutter vorraussichtlich wieder in Teilzeit arbeiten. Gemeinsamer Wohnungskauf 05/22.

    Wenn man mein Einkommen (Vater) 2023 zugrundelegt, trage ich deutlich über 60% zum Haushaltseinkommen bei.

    Demzufolge wäre es am besten Steuerklasse 3(Vater)/5(Mutter) zu wählen, wenn man monatlich möglichst viel Geld zur Verfügung haben möchte und nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten möchte, korrekt?

    Wenn man jetzt allerdings an ein mögliches Kind 2 denkt, wäre es hinsichtlich Elterngeld für Kind 2 sinnvoll, wenn die Mutter 12 Monate vorher ein möglichst hohes Einkommen hat, um möglichst viel Elterngeld zu bekommen. Das würde bedeuten, dass wiederum ein Wechsel in Klasse 3(Mutter)/5(Vater) spätestens 12 Monate vor Geburt (wir gehen jetzt mal davon aus, das wäre alles so planbar), sinnvoll wäre? Sind meine Annahmen korrekt?

    Ich würde dann jetzt ab 2023 erstmal einen Wechsel in 3(Vater)/5(Mutter) veranlassen und dann je nach Familienplanung das ganze umdrehen, um für die Mutter das Einkommen vor einem erneuten Elterngeldbezug zu erhöhen?

    Ergibt das Sinn, oder bin ich auf dem Holzweg?

    Danke schon mal!

    Guten Tag,

    meine Partnerin erhält quartalsweise Bonuszahlungen vom Arbeitgeber. Würde man diese im Bemessungszeitraum berücksichtigen, würde sie den Höchstsatz Elterngeld erhalten. Es wurde jetzt aber nur das Grundgehalt berücksichtigt, was dazu führt, dass das Elterngeld unter dem Höchstsatz liegt.

    Bei Google finde ich leider nichts eindeutiges.

    Kennt sich jemand aus? Müssen regelmäßige (Quartalsbonus) Bonuszahlungen für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden?

    Vielen Dank.

    Gibt man dann bei der Steuererklärung an zu wieviel Prozent man das Handy dienstlich nutzt? Oder wird das durch das Finanzamt festgelegt, nachdem man das Nutzungsszenario erklärt hat? Darf ich fragen wie viel Prozent anerkannt wurden bei deinem Mann?

    Wie gesagt, das ist leider Wunschdenken.

    Der AG argumentiert vermutlich, dass er eine Bibliothek mit Fachbüchern zur Verfügung stellt, was mir natürlich wenig nützt, wenn ich schnell zwischendurch bei der Visite was nachschlagen will.

    Schön wärs :). Für sowas ist leider kein Geld übrig in den Krankenhäusern. Kenne jedenfalls keinen Kollegen, bei dem ein Smartphone vom AG gestellt wird.

    Selbst die App mit der ich medizinisches Wissen abrufe um die Patienten zu behandeln, zahle ich 100% privat.

    Hallo, ich möchte mir ein neues Smartphone anschaffen und habe mich gefragt, ob ich es zumindest teilweise absetzen kann. Ich arbeite als Arzt im Krankenhaus. Ich nutze dabei regelmäßig mein privates Smartphone mit verschiedenen medizinischen Apps, um Informationen zu Krankheiten / Medikation etc. nachzuschauen.

    Zum beruflichen kommunizieren wird das Smartphone allerdings nicht genutzt.

    Was gäbe es für Möglichkeiten die Nutzung des Smartphones abzusetzen?

    Danke schonmal !

    Hallo, Danke für die Antwort.

    Also ich habe nicht in erster Linie vor die Allgemeinheit zu belasten. Wenn mir Leistungen (z.B. Umzugskosten) zustehen, dann will ich die auch in Anspruch nehmen. Mit ALG rechne ich gar nicht.

    Leider reicht mein Resturlaub nur für knapp zwei Wochen.

    Danke aber für den Hinweis mit dem Sabbatical. Hätte das Nachteile für meinen AG?

    Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage.

    Ich habe folgendes vor: Umzug von Norddeutschland nach Süddeutschland und Wechsel des Arbeitgeber (zurück in die Heimat).

    Zwischen den beiden Arbeitsplätzen würde ich gerne einen Monat frei nehmen. Ich überlege jetzt, wie ich das am sinnvollsten gestalte.

    Da ich selbst kündige, nehme ich an, dass ich in dieser Zeit keine ALG 1 beziehen kann.

    Ich habe gelesen, dass die gesetzliche Krankenkasse einen Monat nach Kündigung vom Arbeitsamt bezahlt wird. Nur wegen dem Krankenkassenbeitrag für einen Monat, würde ich mir aber glaube ich den ganzen Aufwand sparen.

    Ich wollte jetzt fragen, ob es auch aus anderen Gründen sinnvoll wäre, mich arbeitslos zu melden?

    Wie sieht es mit Bezuschussung zum Umzug aus, bzw. Absetzen von Umzugskosten. Ist das möglich, wenn man "freiwillig" umzieht und nicht gekündigt wurde?

    Eine weitere Idee wäre meinen aktuellen AG in Norddeutschland zu fragen, ob ich einen Monat länger angestellt bleiben kann (mit Freistellung) und die Monate zuvor mein Gehalt reduzieren lasse, also quasi wie ein Sabbatical.

    Über Hinweise und Ideen, was für meine Situation am meisten Sinn ergeben würde, würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank für Deine Hilfe!


    Ja, ich meinte natürlich A0NCFR.


    In dem von Dir verlinkten Artikel habe ich unter der Überschrift "Spezialfall ETFs" folgenden Absatz gefunden:


    "Bislang hatten synthetisch-thesaurierende ETFs einen Steuervorteil gegenüber physisch-thesaurierenden Indexfonds. Weil in der synthetischen Indexkopie keine ausschüttungsgleichen Erträge ausgewiesen waren, mussten Anleger zwischendurch nichts versteuern und sich damit auch nicht um die Steuerdokumentation kümmern. Mit der Novelle des Investmentsteuergesetzes möchte der Gesetzgeber diese Ungleichheit aufheben."


    Für mich klingt das so, als müsste ich dann für dieses Jahr in der Steuererklärung nichts weiter angeben?

    Hallo,
    ich habe zwei ETFs im Depot.
    1. A0NFR ein physisch replizierender und ausschütender Fond auf den MSCI World
    2. ETF110 ein synthetisch thesaurierender ETF auf den MSCI World
    Jetzt habe ich mich gefragt, was bei der Steuer für 1. und 2. beachtet werden muss?
    Ich habe einen Freistellungsauftrag bei Consors hinterlegt.
    Zu 1.: Die Ausschütungen aus 1. liegen unter dem Freistellungsauftrag. Geh ich richtig in der Annahme, dass Consors alles automatisch verechnet und ich keine Steuern zahle (auch nichts in der Steuererklärung angeben muss)?
    Zu 2.: Ist hier irgendwas bei der Steuererklärung etc. zu beachten?
    Vielen Dank!