Beiträge von Alf144

    Hallo Bauss,
    sowie ich das sehe hätten die 246€ bis zum 20.4.2015 eingefordert werden müssen.
    Verjährung ist 3 Jahre.
    uim Vertrag: ich finde 11% Zinsen in dieser Zeit ganz schön happich.
    Alles Gute
    Alf

    Hallo an alle,
    Der Ombudsmann der Raiffeisenbanken arbeitet etwas langsam. Vielleicht hätte ich das Abgebot über 50% der Rückzahlung annehmen sollen.
    Antwortmail von Gestern:


    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr,


    den Eingang Ihres Beschwerdeschreibens werden wir Ihnen zu gegebener Zeit bestätigen. Da wir viele tausend
    Beschwerden zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte erhalten haben, die in der Reihenfolge des Eingangs be-
    arbeitet werden, müssen wir Sie insoweit um Geduld bitten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung
    gegebenenfalls noch Monate hinziehen kann. Zu Ihrer Orientierung: Wir bearbeiten derzeit die Eingänge vom
    30. Dezember 2014.
    Entscheidend für die Verjährungshemmung ist der tatsächliche Eingang bei uns, nicht die
    Eingangsbestätigung. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass der Ablauf der Verjährung durch die Beschwerde
    gehemmt wird, wenn die Verjährungsfrist nicht schon im Zeitpunkt des Zugangs in unserem Hause abgelaufen ist.
    Bitte nehmen Sie Abstand von Sachstandsanfragen.
    Aus Kapazitätsgründen können wir diese nicht beantworten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Kundenbeschwerdestelle beim
    Bundesverband der Deutschen Volksbanken
    und Raiffeisenbanken e.V. - BVR
    Schellingstrasse 4
    10785 Berlin
    Tel.: (030) 20 21 - 16 39
    E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de


    Im August letzten Jahres war der Ombudsmann beim 29.12.: Will die Raiffeisenbank die Kunden aushungern?
    Was kann ich noch machen?


    mfg
    Alf

    Ombudsmann der VR-Banken,
    Ich habe meine Fall an den Ombudsmann am 30.12. gesandt. Auf Nachfrage kam diese Mail:


    Sehr geehrte Dame,


    sehr geehrter Herr,


    den Eingang Ihres Beschwerdeschreibens
    werden wir Ihnen zu gegebener Zeit bestätigen. Da wir viele tausend Beschwerden
    zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte erhalten haben, die in der Reihenfolge
    des Eingangs bearbeitet werden, müssen wir Sie insoweit um Geduld bitten.
    Wir weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung gegebenenfalls noch Monate
    hinziehen kann. Zu Ihrer Orientierung: Wir bearbeiten derzeit die Eingänge
    vom 29. Dezember 2014. Entscheidend für die Verjährungshemmung ist der
    tatsächliche Eingang bei uns, nicht die Eingangsbestätigung. Gleichzeitig
    weisen wir Sie darauf hin, dass der Ablauf der Verjährung durch die Beschwerde
    gehemmt wird, wenn die Verjährungsfrist nicht schon im Zeitpunkt des Zugangs
    in unserem Hause abgelaufen ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    d. h Ich kann noch einige Wochen warten.
    mfg
    Alf144

    Meine Fachanwältin hat vor einigen Tagen in meiner Angelegenheit einen zufriedenstellenden Vergleich im Gütetermin vor dem AG in Mönchengladbach durchgesetzt.


    Mehr zu versuchen hätte mangels Präzedenzurteilen ein unverhältnismäßig hohes Prozeß(kosten)risiko bedeutet,wobei noch hinzukommt,daß zweifelhaft ist,ob meine RSV dafür eingetreten wäre.


    Man muß eben auch wissen,wann man aufhören muß.


    Hallo IanAnderson,
    wo hattest Du Recht und hast die Gebühren bekommen und
    in welcher Sache mußtest Du einen Vergleich akzeptieren?


    Alf

    Hallo Santander,


    ich freue mich für Dich, daß Du unerwartet Geld bekommen hast.
    Wie Du selbst ausgerechnet hast, hat Dich die Santander um einen Drittel (300 von 1100) deines rechmäßigen Anteils betrogen.
    Du selbst kannst nicht mehr eingreifen, da Deine Forderungen verjährt sind.


    trotzdem alles Gute
    Alf

    skatenandy,
    wie schon mehrmals hier geschrieben. bis zum 31.12.2014 galt lt. dem BGH eine 10 jähre Verjährungsfrist. Danach gilt die gesetzliche 3 jährige weiter. Das heisst Deine Ansprüche sind verjährt. Den Anwalt hättest Du im Dezember einschalten müssen.


    tut mir leid für Dich
    alf144

    Neues von der VR-Bank.
    Mein Bank hat das Angebot über eine Rückzahlung von 30 auf 60% der KG erhöht. Ich hatte der Bank am 30.12. geschrieben, daß ich nichts geschenkt haben möchte und auf die 30% verzichte und die Sache an dem Ombudsmann abgegeben. Samstag erhielt ich das neue Angebot. Es geht um die Kreditgebühren für eine Potovoltaikanlage.


    mfg
    Alf144

    Katharina,
    Deine Forderungen aus 2005 sind zum 31.12.2014 verjährt.
    Wenn die Forderungen unter 5000€ liegen, würde ich den Ombudsmann anschreiben und nochmals darauf hinweisen, daß Du die Forderungen schon am 7.11. gestellt hast und die Bank ein fieses Spiel gespielt hat.
    Erst totstellen und dann im Januar sagen "Ha! Ha!". Andererseits kann man auch mit der Bank nochmal sprechen und auf die Geschäftsbeziehungen hinweisen, denn der Kredit wird doch bestimmt noch bedient. Ob dies hilft, wenn die Bank so reagiert hat??
    beste Grüße
    Alf

    Hallo ,
    hier das Ergenis mit einer VR-Bank. Ich wollte die Kreditgebühren für die Beschaffung einer Photovolaikanlage zurückfordern.
    Ich erhielt das ein Schreiben mit der Einrede der Verjährung zum 15.1.2015. Gestern erhielt ich das Angebot 30% der Gebühren ohne Zinsen erstattet zu bekommen, da dies ja gewerblicher Kredit wäre. (Siehe Anlage).Ich habe die Anlage als Geldanlage gekauft und nicht um ein Gewerbe zu betreiben, denn ich bin Angestellter.
    Muß ich jetzt doch den Ombudsmann anschreiben?
    Danke für Vorschläge


    euer Alf144

    @Alf 144


    Ich bin etwas irritiert. Wenn du in 2010 den Kredit abgeschlossen hast, kannst du doch aufgrund des BGH-Urteils bis zehn Jahre zurück die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Oder stehe ich jetzt auf´m Schlauch und das gilt nur für Altfälle? ?(
    Wir haben von 2006 (Spk), 2009 (VW-Bank) und 2012 (Voba) zurückgefordert.


    @Plauze,
    Es gilt aber ab dem 1.1.2015 wieder die 3 jährige Verjährungsfrist. Deshalb sind ja alle so schnell hinter den Altverträgen hinterher. Die Verjährung droht, d.h. ab der Weihnachtswoche wird man nichts mehr zustande bringen können.


    mfg
    Alf144

    Hallo Forumsgemeinde,


    ICh habe einen Kredit für eine Solaranlage bei einer VR-Bank in 2010 aufgenommen. Die Verjährung entdet also zum 31.12.14. Auf meinem Brief (Vordruck der Verbraucherzentrale) per Einschreiben und Frist zum 24.11., erhielt ich am Freitag das folgende Schreiben mit dem Satz: "Deshalb werden wir uns Ihnen gegenüber bis zum 31.01.15 nicht auf eine Verjährung etwaiger Rückerstattungsansprüche berufen." Und wir antworten innerhalb von 6 Wochen.
    Meine Frage ist dies für mich ausreichend um die Verjährung zu stoppen?


    mfg
    Alf144