Hallo, gibt es hier ein Forumsthema, welches sich nur mit der Zinsberechnung beschäftigt? Ich habe mir alle 138 Seiten durchgelesen und bin dennoch sehr unsicher, was eine genaue Zinsberechnung betrifft. Im Anschreiben ist ja alles noch OK mit dem allgemeinen Forderungs-bla-bla, aber irgendwann muss man doch auch mal eine konkrete Zahl nennen, die auch noch richtig sein muss, oder? Wie sonst kann man einen gültigen MB ausfüllen oder nachprüfen ob der RA, der OBM oder die Bank richtig gerechnet haben?
Ich bin Targo-Geschädigter und werde in diesem Fall wohl besonders genau arbeiten müssen oder wollen!
Bitte keine allgemeinen Hinweise zu Zinsrechner etc. Mich interessiert der ökonomisch und juristisch (tag)genaue Vorgang der Berechnung der von der VBZ Sachsen vorgeschlagenen:
1. auf die BG zu viel gezahlten Vertragszinsen und
2. der Nutzungsentschädigung nach der von der Rechtsprechung anerkannten Berechnung Basiszinssatz + 5
Hier die Rahmenbedingungen:
- beide Kredite bereits abgezahlt
- Nachfrist für die Bank - 10.12.2014
- Bearbeitungsgebühr wurde offensichtlich mit den jeweiligen Raten gezahlt (Gesamtbetrag/Ratenmonate)
Ratenkredit 1: 5000 (Vollauszahlung), BG 150, Zinsen nom. 2,53% = 203,20, Gesamt 5353,20, 36 Raten je 148,70 vom 02.09.2007 bis 02.08.2010, Kreditabschluss/Auszahlung 02.08.2007
Ratenkredit : 10000 (Vollauszahlung), BG 300, Zinsen nom. 4,69% = 1364,00, Gesamt 11664, 60 Raten je 194,40 vom 19.11.2008 bis 19.10.2013, Kreditabschluss/Auszahlung: 20.08.2008
Ich kann doch nicht einfach die BG in den Zinsrechner hämmern und ab einem Tag X Zinsen fordern, wenn die BG auch stückweise jeden Ratenmonat bei der Bank aufgelaufen ist! Welcher Experte hier kann eine händische Berechnung durchführen vor korrektem juristischen Hintergrund oder welches Forenmitglied hat mit einem Experten sowas schon berechnet?