Beiträge von Picteur

    So langsam müsste sich ja meine RAin mal rühren. Morgen läuft die 14-tägige Frist zu Klageeinreichung an die Santander ab... Gerichtsgebühren habe ich ja bereits gezahlt. Es muss hier doch mal weiter gehen...


    Wenn die ganze Kohle endlich auf meinem Konto ist, fahre ich davon erst einmal in den Urlaub! :S

    Man sollte ja nicht nur schlecht über die Santander Consumerbank reden. Das Verhalten derer Rechtsanwälte hat mich darauf gebracht, meinen Kreditvertrag auf eine ungültige Widerrufsklausel bei der Verbraucherzentrale Hamburg überprüfen zu lassen. Kostet zwar 65 €, aber das ist mir der Spass wert. Sollte die unwirkam sein, erhalte ich von der VZHH das passende Widerrufsschreiben mit Angabe der Summen, die mir die Santander dann noch schuldet.
    Sollte die Klausel unwirksam sein, muss die Santander wieder dran glauben. Denn, wenn die Klausel ungültig ist, gibt es auch keine Verjährung. Mit anderen Worten, die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen.


    Das könnte ein weiterer teurer Spass für die Santander werden. Wird auch für die Santander kein gutes Geschäftsjahr (s. Post v. Joom).


    Ja, das habe ich auch noch vor - für 4 Verträge... :saint:
    Die wollen es nicht anders :whistling:


    Man könnten meinen die machen das genauso wie die Santander bisher und verschicken nun an alle Kläger das gleiche Schreiben... 8| spart Arbeit. Inhalt ist zweitrangig...


    Bin gespannt was bei mir dann so an meine Anwältin geschickt wird...

    Nachtrag 2:
    Rückforderungsfähig sind natürlich nur die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die nicht verjährt sind.
    Bei konstanten Raten lässt sich der monatliche Anteil der Bearbeitungsgebühr relativ einfach errechnen:


    Bearbeitungsgebühr ÷ Anzahl der Raten = monatlicher Anteil Bearbeitungsgebühr


    Nach dieser Methode könnt ihr natürlich nur Verfahren wenn nicht festgelegt ist mit welcher/welchen Raten die Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde.


    Hier wäre ich vorsichtig und das müsste sicher ein Anwalt wissen. Selbst die anteiligen BGs könnten zwischenzeitlich verjährt sein, da die 10-jährige Verjährungsfrist mit dem 31.12.2014 endete und jetzt nur noch die 3-jährige Frist gilt. Es sei denn es wurden im vergangenen Jahr noch verjährungshemmende Massnahmen eingeleitet (OM o.ä.) oder der Kredit wurde nach 2012 abgeschlossen.

    Zum Thema Klage gegen die Santander habe ich gerade folgendes im Web entdeckt (der post ist von heute)


    Zitat Ferner Anwaltskanzlei:
    Erschreckende bzw. ernüchternde Post habe ich in diesen Tagen vom Amtsgericht Mönchengladbach erhalten: Da die Santander Bank weiterhin gerne mal offenkundig zu leistende Zahlungen nicht erbringt, muss ich weiter fleissig Klagen einreichen – und bin nicht der einzige. Das AG Mönchenglabdach hat mit nun unaufgefordert mitgeteilt, dass man sich auf Grund einer Vielzahl von Klage ausgelastet sieht und daher die Bearbeitungszeiten massiv verzögert sind. So soll ich auf Grund der tausenden Klagen die dort anhängig sind doch bitte in den nächsten Monaten (!) von Sachstandsanfragen absehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Santander dieses Spiel auf Zeit begrüsst oder vielleicht doch Kosten spart indem man frühzeitig anerkennt. Ich bin da durchaus skeptisch.
    Link: http://www.ferner-alsdorf.de/r…adbach-ueberlastet/15540/


    NA SUPER.... :cursing:

    Hallo.ich habe doch ein schreiben von der Santander Bank das sie die nicht verjährten Gebühren erstatten das schreiben ist von mitte November 2014.also soweit als im grünen Bereich.Mir hat es halt nur zulange gedauert ob und wann die Rückzahlung nun getätigt wird,deswegen habe ich zusätzlich noch denn Anwalt im Januar dazu gezogen.
    Es geht darum warum nun die Santander auf das schreiben vom Anwalt nicht mehr zahlen will,weil die Gebühren verjährt wären.Ich habe doch bis 2006 die Raten zurück gezahlt .


    Das war das Standardschreiben von denen und die meinten mit "nicht verjährte Gebühren", dass sie die Gebühren ab Okt. 2004 erstatten. Aber leider nicht die in den Folgejahren nach Okt. 2004 bei vorher abgeschlossenen Krediten gezahlte anteilige BG pro Rate.


    Ich glaube wir hatten hier - zumindest bei den Spaniern - noch niemanden, der anteilige Gebühren bei vorher abgeschlossenen Krediten, erstattet bekommen hat. Oder irre ich mich? 8|

    Es ist so,daß Du oder Deine Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlen mußt.


    NUR in einer KLAGE kann der Anwalt seine Gebühren gegenüber der Santander geltend machen(die sie dann auch bezahlen MUSS,wenn Du gewinnst).


    Du mußt jetzt prüfen(und mit dem Anwalt beraten),welche Möglichkeiten(und Risiken!!)Du jetzt hast und für Dich kostenmäßig sinnvoll sind.


    Es kommt sicherlicher darauf an, wann der Anwalt eingeschaltet wurde. Ich habe diesen vorab zahlen müssen, aber in das Forderungsschreiben an die Bank hat der Anwalt aufgeführt, dass das Verhalten der Bank seine Beauftragung nötig gemacht hätte und die Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Ich hatte den Anwalt nach mehrmaligem fruchtlosem Verstreichen von Fristen seitens der Bank eingeschaltet.

    [/quote]
    Selbst diese spanische Bank hat mir 3 von 4 BGs komplett erstattet (die zahlen ja nur ungern und nach Möglichkeit so wenig wie möglich) obwohl zwischendrin aufgestockt wurde, d.h. im Grunde ja auch wie abgelöst, weil neu finanziert und die nä. BG gleich noch mal obendrauf...


    Aber wundern würde es mich nicht, wenn manch eine Bank es anders sehen würde...

    In meinen Santanderverträgen wurden die BG`s auch nie mitverzinst! Somit kann ich dem Gericht schon folgen.
    Ob das bei der S-Bank immer so gehandhabt wurde, weiß ich nicht.


    Normalerweise ist die Gebühr mit dem Effektivzins mitverzinst und somit hat man dafür mitgezahlt, so dass es die zuviel gezahlten Zinsen zu erstatten gilt.


    Bei mir war es spätestens im RBS-Kredit der Fall (Santander ist da Rechtsnachfolger) und wird sogar explizit ausgewiesen.


    Da meine Anwältin (Bank- und Kapitalmarktrecht) die Zinsbeträge ausgerechnet hat, gehe ich davon aus, sie weiss was sie tut ? ?(8|

    Das Limit einer echten Kreditkarte ist einkommensabhängig und reicht möglicherweise nicht für einen kompletten Urlaub - bei mir zumindest nicht... :saint: Und man kann im Normalfall kein Geld auf die Karte einzahlen. Wenn Limit erreicht, Geld zu Ende ... :S


    Ich habe zu meiner normalen Kreditkarte noch eine Prepaid VISA-Karte (über den ADAC). Damit kann man auch in den meisten Fällen bezahlen (Hotel etc.), Geldabheben usw. und man überweist sein Budget einfach vor dem Urlaub (oder auch während des Urlaubs über online banking) auf die Karte. Bin damit bisher immer gut gefahren :whistling:

    Gerade entdeckt: http://news.financescout24.de/…nden-fordern-rueckzahlung


    Sorry, falls es schon mal gepostet wurde und nun doppelt ist, da Text von Ende Januar :saint:


    130.000 Ombudsmannbeschwerden. Wow.... Ich gehöre ja zur Anwaltsfraktion, da ich bereits seit 2013 da dran bin... die Anwalts"kunden" und "Direktschreiber" kommen noch obendrauf.


    Aber mal ehrlich, da haben die Banken doch viel Geld gespart... Es werden jährlich millionenfach Kreditverträge abgeschlossen und wir reden hier von einem Zeitraum von 10 Jahren. Da hat sich gerade mal ein Bruchteil der Geschädigten bei den Banken gemeldet und ihr Recht gefordert 8|


    Hoffe, die "Aktion" ist bald mal abgeschlossen.... :/

    Habe eben in einem anderen Forum folgenden Post von gestern zum Thema Santander gelesen:


    Unser Termin gg die Santander am LG M´Gladbach vor 14 Tagen ging wie folgt aus...


    die geforderten 6,39% Zinsen (=Darlehenszins) für die gezogene Nutzung wurden nicht gewährt, nur die 5% über Basiszins BGB...


    Die Santander hat ein Anerkenntnissurteil akzeptiert...


    :cursing: Das kann ja noch heiter werden...


    Auch ich fordere seit Anfang November letzten Jahres die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen bei der Santander - bisher vergeblich - zurück. Es wird m.E. alles versucht, die Bearbeitung und letztlich Erstattung hinauszuzögern. So blieb nur die Einschaltung eines Anwalts, die Versendung von Mahnbescheiden, natürlich folgten Einsprüche ohne Begründungen und letztlich Klageerhebung. Übrigens habe ich keine Rechtsschutzversicherung.


    Trotzdem werde ich ich das bis zum Ende durchziehen. Die höchstrichterliche Entscheidung ist eindeutig, und die Zinsen sind bis zum Zahltag zu übernehmen.


    Wir sollten allerdings tatsächlich überlegen, das Verhalten der Santander öffentlich zu machen. Würde meine Erfahrungen nachweislich gerne beitragen.


    Mein Anwalt hat (nach unbegründetem Widerspruch auf den Mahnbescheid) eine zwei Wochen Frist zur Stellungnahme durch die S-Bank eingeräumt. Warum weiß ich nicht. Diese lief gestern ab. Jetzt folgt die Klage. Aber das wird sich wohl auch noch elendig hinziehen.
    Haben auf meine Anschreiben nicht reagiert, oder geschrieben, dass mit Zahlung der BG, der Fall für sie erledigt ist.
    Habe drei BG mit Zinsen gefordert, von denen ich zwei ohne Nebenkosten erhalten habe.
    Seit dem renne ich bei denen gegen Wände an!
    Bestimmt bekomme ich mein Geld erst nach meinem "Jahresurlaub".


    Na, dann weiss ich ja, was auch auf mich zukommt :cursing: Widerspruch der Santander ist nun auch bei mir erfolgt (nach fast 3 Monaten von Beantragung des MB Anfang Dez., Zustellung Anfang Februar.... ) und das Ganze geht an die o.g. Kanzlei. Wenn die spanische Bank nur die eine Kanzlei hat, kann ich mir "Arbeitsrückstände" problemlos vorstellen.... Wenn es mal wieder länger dauert.... 8| Ich soll das Ganze aber noch mit meiner Anwältin besprechen (schrieb mir deren Vertretung) denn die ist gerade im Urlaub... :S


    Leider sind es ca. 90 Euro weniger als ich berechnet habe, weil die S. wie bei vielen anderen hier, die ersten beiden Zins-Erstattungsbeträge jeweils nur ab Vertrag bis zur Aufstockung des Kredits gezahlt hat.
    Macht es Sinn, den Rest jetzt noch nachzufordern? Wahrscheinlich schon, seufz, man mag das ja nicht einfach so hinnehmen, aber Lust habe ich nicht mehr auf die blöde Schreiberei..


    .... ich glaube ich hätte da dann auch keine Lust mehr drauf... :/ (ich wünschte bei mir wären es nur noch 90,- EUR... )

    Du benötigst auf jeden Fall eine Kreditkarte. Ohne Kreditkarte geht in den USA eigentlich fast nichts. Spätestens wenn Du in einem Hotel etc. eincheckst, will man zur Absicherung der entstehenden Kosten eine Kreditkarte von Dir. Die Autovermietung ebenso und... und.. und...


    Wohnwagen gibt es in den USA eigentlich nicht zu mieten. Dort cruised man mit einem Wohnmobil durch die Landschaft :) Schau mal bei Canusa, die haben immer sehr gute Angebote - auch für Komplettangebote mit Mietwagen etc.


    Diese Bank ist echt unglaublich. Im Normalfall erhält man von denen keinen Kontoauszug (es sei denn man fordert ihn an und zahlt dafür eine horrende Gebühr) und bemerkt diese Schweinerei niemals. Du zahlst Deine monatlichen Raten bis zum Enddatum und hast genau das gezahlt, was zu Beginn im Vertrag ausgerechnet war, inklusive BG :cursing: Mir bleibt da momentan echt die Spucke weg.... 8| Was für eine linke Tour!


    Da kann man so langsam auch nachvollziehen, dass die nach Möglichkeit erst einmal noch laufenden Kredite bearbeiten (schrieb hier mal jemand) und die BG erstattet - ohne Zinsen versteht sich (vielleicht verzichtet ja der "Kunde" aufgrund der Freude über die Erstattung), um sie dann hintenrum wieder aufzuschlagen. Daher dauert es bei denen - wie mir - so lange mit Hinhaltetaktik, mit angeblich noch fehlenden Unterlagen zu bereits getilgten Krediten, Minimalstzahlungen... usw. usw. usw.. Da kann man sich die Gebühr ja nicht mehr hintenrum wiederholen. Die rechnen damit, dass man unterwegs aufgibt... Dem Wischiwaschi-Schreiben vertraut hat und die Sache inzwischen verjährt ist... Man zwar einen MB erlassen hat um die Verjährung zu hemmen, aber die Sache dann doch nicht bis zum Ende durchzieht, weil keine RSV...


    Boah ey... <X


    Also ich ziehe es durch, bis zum bitteren Ende!