Beiträge von Pierre

    Hallo Sylvi62, um das Zitat nicht weiter in die Länge zu ziehen, schreibe ich mal neu ;)
    Du bist nicht alleine mit der Vorkasse beim RA, auch wenn ich keine leisten musste, viele andere die den Anwalt hizugezogen haben, mussten in Vorkasse treten. Ist aber die Bank in Verzug, bekommst du ja auch diese Kosten erstattet.

    Natürlich nicht für den Text, sondern dass der Anwalt tätig wurde :whistling:


    Bist du denn in Vorkasse getreten ?
    Die RA Rechnung liegt momentan bei 207€ und ist vom RA direkt an die Bank abgetreten worden. Der RA sagte, egal wie es ausgeht, mir wird garantiert nichts in Rechnung gestellt, dass holen die sich alles von Santander wieder, auch wenn dieses ein Rechtsstreit zwischen Santander und der Kanzlei wird :/
    Naja, ich glaube dem Oberstaatsanwalt der Kanzlei mal. Zur Not besteht immer noch eine RSV :)

    So, Santander :evil: ......


    unter Vorlage beigefügter Vollmacht zeigen wir hiermit an, dass wir Herrn
    anwaltlich vertreten. Gegenstand unserer Beauftragung ist die Rückforderung von gezahlten Bearbeitungsgebühren aus ungerechtfertigter Bereicherung.

    Trotz Aufforderung durch unseren Mandanten vom 01.11.2014 erfolgte keine Rückerstattung durch Ihr Haus, so dass wir Sie namens und im Auftrag unseres Mandanten letztmalig aufzufordern haben, den Betrag in Höhe von EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Eingang der Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR, mithin den Betrag in Höhe von EUR auf die in diesem Briefbogen angegebene Bankverbindung bis spätestens zum
    10.12.2014
    zu überweisen. Bei Fristsetzung wurde die erwartete längere Bearbeitungszeit aufgrund des hohen Aufkommens bereits berücksichtigt.

    Mit der Rückerstattung befinden Sie sich bereits seit dem 23.11.2014 in Verzug, weshalb Sie auch die Kosten unserer Beauftragung zu tragen haben. Die Gesamthöhe dieser Kosten aus geht nachfolgender Kostenaufstellung hervor:

    Sollten wir nach Ablauf der vorgenannten Frist keinen Zahlungseingang verbuchen, sehen wir uns leider gezwungen unserem Mandanten zu raten, die offene Forderung gerichtlich geltend zu machen.

    Huhu... neues von der Targo.
    Hab heute nach fast 3Wochen das erste Schreiben erhalten. Dort steht das sie mir die 792euro erstatten. Das ist der Betrag aus dem 2.kredit von 01.2012 komplett aber ohne zinsen. Und auf das andere schreiben vom kredit 2010 dort handelt es sich um 550euro , stand nix drin.... Meint ihr das kommt noch nach? Lohnt es nicht für diese Beträge die Zinsen noch anzufordern? Wieviel wäre es ca?


    Naja mal schauen ob überhaupt was kommt.....


    Lg


    Schau mal hier: http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php


    / Pierre

    Qpierre: Musstest Du bei diesem Anbieter in Vorkasse treten? Wie lange hast Du auf eine Reaktion des Anbieters gewartet, nachdem Deine Unterlagen dort waren?


    Nein, keine Vorkasse. Die bieten zwei Möglichkeiten an:


    1. Wer noch nichts unternommen hat, dann übernehmen die das. Kosten: 299 Euro
    2. Wer schon seine Rückforderung gestellt hat und die Bank in Verzug ist. Kosten: keine (Wird von der Bank eingefordert)


    Das Ganze übernimmt die RA Kanzlei Tietze & Partner in Frankfurt / Main.


    Rückinfo habe ich noch keine bekommen, habe alle Unterlagen vor 30 min erst eingereicht ;)


    / Pierre


    Wenn die Frist abgelaufen ist, ist die Bank im Verzug. Somit trägt die Bank die Kosten für den RA. Auch wenn Außergerichtlich geklärt wird.


    Schau mal hier: http://www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr


    Ich habe das Mahnverfahren einleiten lassen.


    / Pierre

    Algirithmus? ist das die neue Bezeichnung für "sich Tod stellen"? Oder weshalb erstattet die Santander bei 95 Prozent der Kunden generell nur eine BG, obwohl BG von mehreren Darlehen gefordert? Na - wenn dass man kein Zufall ist? Und dann auch noch ohne Zinsen!!! Deren PC´s scheinen defekt zu sein ?(


    :D So in etwa. Die Vertragsnummern werden über dieses Verfahren abgearbeitet. Somit die Teilzahlungen bei mehreren Krediten. Und da alles Computergesteuert abläuft, können Zinsen für unterschiedliche Zeiträume gar nicht berücksichtigt werden.
    Schon sehr traurig, das die Rückforderungen nicht persönlich bearbeitet werden :thumbdown:

    @ Pelle


    Zinsen werden wegen dem Algorithmus-Verfahren nicht berücksichtigt.


    Tel.: 02161 - 9060511 (Warteschleife gestern Abend 18 Uhr, dauerte ca. 15 min), dafür kommst du in der richtigen Abteilung raus.


    Schau mal unter http://www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr


    " Dritter Schritt: Hat die Bank nicht innerhalb der Frist gezahlt, dann müssen Sie aktiv werden.
    Denn – und das ist ganz wichtig – Ihr Schreiben an die Bank hält die
    Verjährung nicht auf. Beauftragen Sie einen unserer Partneranwälte
    damit, Ihr Geld zurückzuholen. Ihr Vorteil dabei: Ab diesem Zeitpunkt
    muss die Bank für die Kosten des Anwalts aufkommen."


    / Pierre

    Guten Morgen Zusammen,


    gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Santander Bank.

    Die Bearbeitung der Rückforderungen läuft Computergesteuert nach einem Algorithmus Verfahren ab.
    Der Algorithmus erfolgt anhand der Vertragsnummer, somit wird auch nur die BG zurückgezahlt und eine Frist wird gar nicht berücksichtigt !
    Die Auszahlung kann sich bis zum 23.12.14 hinziehen ! (ja,ja, wer es glaubt)

    Bei wem die Bank schon in Verzug ist, so wie bei mir, oder wer noch auf seine Zinsen wartet, dem rate ich einen Anwalt zu mandatieren. Sonst bekommt ihr eurer Geld nicht mehr.


    Ich gebe heute alles zu den Fachanwäten von IG Widerruf.


    / Pierre