Beiträge von stepanovic

    Hallo Finanztip,


    hier nochmals meine Anfrage zu dem schwierigen Thema: Rückkehr in die GKV


    Ich bin 46 Jahre und seit dem 01.12.2001 in der PKV. Die extremen Beitragserhöhungen haben mich dazu veranlasst leider schon mehrmals den Anbieter zu wechseln. Derzeit bin ich in einem Tarif mit einer hohen Selbstbeteiligung- der Tarif wurde nun auch wieder um monatlich 50€ erhöht. Dazu sind auch meine beiden Kinder (10&7 Jahre) privat versichert.
    Da es nicht absehbar ist, wie sich die jetzt schon hohen Beiträge noch weiter nach oben entwickeln, möchte ich zurück in die Gesetzliche KV.
    Jetzt habe ich durch Recherchen herausgefunden, dass wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, man wieder in die GKV kommen kann. Dazu habe ich einge Fragen:
    1. zählen Provisionszahlungen die quartalsweise gezahlt werden auch zum zu diesem Jahresentgelt?
    2. zählt auch der Sachbezug für PKW (1% Regelung) in meinem Fall 455,00€ auch zum Jahresentgelt?
    3. zählt alles mitrein, was dann unter dem Gesamt-Brutto Betrag zu finden ist, oder gibt es Ausnahmen?
    4. kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Provisionszahlungen erst ein Jahr später ausgezahlt werden?


    Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt im Jahr 2017 die Grenze für das Brutto-Jahreseinkommen bei 57.600€.
    Das bedeudet wenn man weniger verdient, kann man wieder zurück in die GKV.
    Ich verdiene ca. 60.000€ mit meinem Fixum und möchte durch Altersrückstellungen und ggf. Arbeitszeitverkürzung (z.B. 80%) unter die wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen.


    Jetzt kommt meine Frage:
    Ich habe gelesen, dass es für langjährig privat Versicherte eine "besondere Lohngrenze" gibt. Diese liegt in 2017 bei 52.200€ (statt 57.600€).
    Welche Grenze wäre für mich, der vor dem 31.01.2002 bereits privat versichert war nun zum Zwecke des Ausstiegs aus der PKV bindend? Sind es die normalen 57600€ oder die 52200€?
    Gelten die 52.200€ nur für den Fall, dass jemand in der PKV drin bleiben kann wenn er mind. diese Summe verdient - oder ist diese Grenze auch beim Ausstieg maßgebend - was für mich natürlich schlechter wäre.


    Und zu wann ist der mögliche Ausstieg realisierbar. Ich habe gelesen, dass dies nur zum 01.Januar geht und später das nicht mehr ginge ? Aber warum ? Es geht doch wohl um die Hochrechnung, dass innerhalb von 12 Monaten die Grenze von 57.600€ oder 52.200€ nicht überschritten werden darf. Warum wäre dass dann nicht auch im Laufe eines Jahres möglich?


    Da mich das Thema schwer beschäftigt würde ich mich über entsprechende Informationen sehr freuen !!
    Vielen Dank schon mal im voraus !

    Hallo,


    ich bin neu hier und hätte zum Thema PKV einige Fragen. Ich bin seit dem 01.12.2001 privat versichert - allerdings fressen mich die Prämien auf und 2 Kinder sind auch noch bei mir privat versichert. Ich möchte gerne in die GKV zurück.


    ich bin schon vor dem 31.12.2002 privat versichert gewesen - also gelten für mich die besonderen Lohngrenzen ?
    Verstehe ich das richtig, dass sich dadurch auch ein Ausstieg aud der PKV wesentlich schwieriger gestaltet ?
    bedeutet dass ich weniger als 52.200€ als Brutto-Jahreseinkommen verdienen muss (statt 57.600€) ?
    Oder gilt das nur im umgekehrten Fall, dass jemand trotzdem drinbleiben kann - wenn er mind. 52.200€ verdient.
    Ich verdiene an die 60.000€ und möchte durch Altersrückstellung und ggf. Arbeitszeitverkürzung unter die wichtige Jahresarbeitentgeltgrenze kommen.
    Welche Grenze ist bei einem geplanten Ausstieg aus der PKV in meinem Fall bindend?


    Außerdem bin ich noch unsicher ob unregelmäßige Provisionszahlungen sowie Sachbezug für PKW (1%-Regelung) auch zum Jahresarbeitsentgelt dazuzählen weil ich im Netz unterschiedliche Aussagen dazu gelesen habe - oder sind diese ausgenommen?
    Für Euere Antworten bedanke ich mich jetzt schon.
    VG
    SL