Beiträge von Mario14

    Hallo Nordlicht,


    danke für die Antwort.
    Ein Übertrag des Kapitals in einen neuen Vertrag ist wenig sinnvoll, weil mein bisheriger Vertrag eine Garantieverzinsung von 2,25 Prozent hat, der neue aber nicht. Zumal der neue Vertrag deutlich weniger Rendite einbringt, weil
    1. Die Kosten höher sind als beim alten
    2. Ein Berufsunfähigkeitsschutz mit drin ist, den ich da überhaupt nicht haben will, weil es ein Vorsorgeprodukt sein soll.


    Den alten Presseversorgungsvertrag kann ich nicht mehr auswerten auf die ursprünglichen 210 Euro. Der Vertrag wurde nun sechs Jahre mit 25 Euro bespart und das Presseversorgungswerk bietet die neuen Verträge nur noch ohne Garantiezins. Daher kann ich den 25-Euro-Vertrag eben nicht mehr heraufsetzen, die Versicherung lehnt das ab.
    Dass Beiträge aus Nettozahlungen bei Rentenbeginn nicht mehr steuerlich belastet werden, ist richtig. Allerdings ist der steuerliche Vorteile bei einer Entgeltumwandlung in der Regel höher.
    Wohnriester als Baustein der Baufinanzierung: Warum soll das heikel sein? Dafür ist Wohnriester ja genau gedacht. Und da es fürs Sparen ja kaum noch was gibt, hoffe ich schon, da was machen zu können ...

    Hallo zusammen!


    Ich habe im Hinblick auf meine Altersvorsorge ein großes Problem - und das Gefühl, dass ich es drehen und wenden kann, wie ich will: Ich bin trotzdem der Gelackmeierte. Vielleicht weiß ja jemand guten Rat.


    Der Reihe nach, damit der ganze Fall klar wird und nichts offen bleibt.
    Ich habe zwei Jahre als Redakteur in einem Verlag gearbeitet, der seine Mitarbeiter betrieblich im Presseversorgungswerk versichert. Das Presseversorgungswerk ist ein Versicherungsanbieter für Medienschaffende - dahinter steht federführend die Allianz. Der Vertrag war damals nicht die schlechteste Wahl: Mindestverzinsung immerhin noch 2,25 Prozent, 140 Euro kamen vom Arbeitgeber, 70 von mir. Weil mein Arbeitsvertrag jedoch nur befristet war, musste ich nach zwei Jahren eine neue Stelle suchen.


    Mein neuer Arbeitgeber war nicht an das Presseversorgungswerk angeschlossen, stellte mir aber frei, eine Direktversicherung nach Wahl abzuschließen für eine Entgeltumwandlung. Das habe ich dann getan. 220 von meinem Brutto flossen in den neuen Vertrag - denn einen Zuschuss vom neuen Arbeitgeber gab es nicht. Die Garantieverzinsung: auch hier noch 2,25 Prozent. Den Vertrag beim Presseversorgungswerk habe ich mit 25 Euro weiter von meinem Netto bespart (das war die erforderliche Mindestsparsumme).


    Ich habe sechs Jahre für diesen Arbeitgeber gearbeitet, bin nun jedoch in eine andere Stadt gezogen und arbeite nun seit einem Dreivierteljahr für ein neues Unternehmen. Dieses Unternehmen ist wieder an das Presseversorgungswerk angeschlossen und gibt einen Zuschuss von 40 Euro bei der Altersvorsorge.


    Und jetzt zum Problem:
    Mein jetziger Arbeitgeber will die Direktversicherung, die ich mit 220 bespart habe, nicht übernehmen.
    Der Grund: Als reines Sparprodukt habe ich die Direktversicherung damals ohne Hinterbliebenenschutz abgeschlossen. Ein Versicherungsmakler, der mein neues Unternehmen berät, wies die Geschäftsführung darauf hin und meinte, dass für den Fall, dass ich vor Ablauf der Versicherung das Zeitliche segne, ein Haftungsrisiko gegenüber den Erben bestehe. In anderen Worten: Es könnten Forderungen aufkommen bezüglich des angesparten Kapitals, und weil kein entsprechender Hinterbliebenenschutz vereinbart worden ist, bestehe hier Streitpotenzial. Daher rate er davon ab, dass das Unternehmen den Vertrag übernimmt. Diesem Vorschlag will die Geschäftsführung folgenn.
    Stattdessen schlug er einen neuen (!) Vertrag vor, damit ich die steuerlichen Vorteile aus einer Entgeltumwandlung mitnehmen kann. Das Problem: Dieser neue Vertrag bietet KEINE (!!) Mindestverzinsung mehr, und obendrein müsste ich das dritte Mal Abschluss- und Vertriebskosten bezahlen. Wozu ich ehrlich gesagt nicht die geringste Lust habe - es wäre das dritte Mal!
    Mein alter Vertrag beim Presseversorgungswerk ist bezüglich Hinterbliebenenschutz zwar abgesichert, lässt sich aber (nach sechs Jahren) nicht mehr auf die alte Summe von 210 Euro heraufsetzen - da macht die Versicherung wegen der für diesen Vertrag noch gültigen Mindestverzinsung nicht mit.


    Alternativ könne ich 25 Euro in meinen bereits bestehenden Vertrag beim Presseversorgungswerk stecken und die restlichen 15 Euro in einen neuen. Damit hätte ich ohne weitere Kosten den Firmenzuschuss von 40 Euro abgedeckt.
    ABER: Wenn ich das tue, verzichte ich auf den steuerlichen Vorteil, den ich bei der Entgeltumwandlung habe. Momentan ruht meine Direktversicherung. Ich könnte sie so nur aus dem Netto besparen. Ich würde gerne weiter 220 in diesen Vertrag stecken. Aber aus dem reinen Netto ist das viel - und wie gesagt: Der steuerliche Vorteil wäre komplett hinüber.


    Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ich möchte Altersvorsorge betreiben aber habe das Gefühl, dass ich - egal, was ich tue - da auf keinen grünen Zweig komme, ohne dass ich wirklich etwas dafür könnte.
    Ich bin kurz davor, den Vertrag ruhen zu lassen - ebenso wie ein weiterer Riestervertrag, der kaum noch was einbringt - und eine Immobilie anzuschaffen. Aber als Single habe ich da schlechte Karten: Ich lebe in einer teuren Ecke, habe kaum Eigenkapital und könnte höchstens den Riestervertrag mit derzeit 15k in einen Wohnriester umwandeln.


    Ich weiß nicht mehr weiter und bin für guten Rat sehr dankbar!


    Mit besten Grüßen
    Mario