Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zu meiner bAV (Direktversicherung von der Züricher, ca. 5 Jahre alt).
Ich plane eine neue Arbeitsstelle anzutreten und mein neuer Arbeitgeber (AG) ist bereit, meine bereits bestehende bAV zu übernehmen.
Ab Anfang diesen Jahres ist der AG ja verpflichtet 15% des Beitrags dazuzugeben, allerdings nur bei Neuverträgen.
Bei Altverträgen gilt dies erst ab 2022 (wenn ich nicht irre).
Heißt das also, dass der neue AG nicht die 15% dazugeben muss (da der Vertrag ja alt ist)?
Danke!