Im Oktober 2015 wurde bei VW ein Neuwagen erworben und vom Verkäufer der Gesamtpreis ermittelt unter Abzug Gebrauchtwagen und zuzüglich aller normalen Kosten. Nach Wunsch auf Finanzierung wurden nicht nur die Zinsen errechnet, sondern auch der Kaufpreis pauschal um Euro 500.- erhöht, zuzüglich Zinsen und
Mehrwertsteuer. Ich hielt das für eine verkappte Bearbeitungsgebühr, was natürlich verneint wurde. Antwort: Der Kaufpreis sei immer der Barpreis, die Firmenbank verlange immer den Aufpreis bei Finanzierung.
Mein Hinweis auf BGH-Urteile zu Ratenkrediten wurde negiert. Zu Recht ?