Beiträge von I.D.

    Als ehemaliger Beamter auf Zeit keine Rückkehr möglich, falls das Jahresbrutto mehr als 57600 EUR beträgt.

    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
    - Gesetzliche Krankenversicherung -
    Zweites Kapitel - Versicherter Personenkreis (§§ 5 - 10) Zweiter Abschnitt - Versicherungsberechtigung (§ 9)

    Mein persönlicher Fall ist hier wahrscheinlich noch nicht besprochen worden (ich habe viel gesucht, aber nichts dazu gefunden).


    Als "Akademischer Rat auf Zeit" war ich knapp drei Jahre lang in der PKV versichert, da die GKV wegen der Beihilfe keinen Sinn macht. Nun ist mir die Rückkehr in die GKV verwehrt worden, da mein Jahresgehalt beim neuen Arbeitgeber über der oben genannten Grenze liegt. Leider ist es nur 'etwas' höher, so dass sich bei mir alles andere als Reichtum einstellt. Angesichts einer typischen Hochschulkarriere (prekäre Erwerbsbiografie) und des sehr späten Einstiegs in die PKV (keine Anwartschaften) zeichnet sich ein Desaster im Alter ab.


    Diese Verbeamtung ist ja doch bereits dem Namen nach befristet (sie war einmal mit der Hoffnung auf eine Professur verknüpft). Wieso wird die Regel dennoch derart strikt vorgegeben, als wäre man von nun an auf Lebenszeit Beamter.


    Meiner Ansicht nach gibt es diesbezüglich eigentlich keine Regelung - und gemeinsam mit einem wohl überschaubaren (aber sicherlich kein kleiner) Personenkreis bin ich Opfer dieser Regelungslücke geworden. Deshalb habe ich eine Petition im Bundestag eingereicht. Mal schauen, was rauskommt.


    Vielleicht hat ja noch jemand den ein oder anderen Tipp.