Beiträge von guido

    Hallo zusammen,


    zwei Fragen zur Rückkehr in die GKV:


    • was passiert, wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt, der die erforderlichen Kriterien bezüglich Verdienstgrenze und Befristung etc erfüllt, dieser aber innerhalb der Probezeit - die ja üblicherweise vereinbart wird - wieder gekündigt wird? Gilt dann dennoch die vielzitierte Anschlussversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V?
    • Auf der Finanztip-Seite zum Thema (pkv-rueckkehr-gkv) heißt es im Abschnitt für die Selbständigen:


      "Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt: Es reicht also nicht aus, sich nur zum Schein bei Verwandten anstellen zu lassen."


      Kann jemand erläutern, wie man sich eine derartige Prüfung vorzustellen hat und welche Kriterien dazu führen, nur "zum Schein" angestellt zu sein?


    Danke für jedwede Antwort und einen guten Rutsch