Beiträge von noci

    Habe die Unterlagen nochmal angefordert und auch zugesandt bekommen.
    Unter Allgemeine Verbraucherinformation findet sich die Widerrufsbelehrung (unten beigefügt).
    So wie ich das sehe, wurde ich damals korrekt aufgeklärt.


    Die einzige Möglichkeit wäre jetzt wahrscheinlich noch, zu behaupten ich hätte diese Information damals nicht erhalten. Was theoretisch sogar sein könnte, da ich die Original Unterlagen ja nicht mehr habe und entsprechend nicht weiß was damals alles übermittelt wurde.. einfach mal drauf ankommen lassen?

    Hallo,


    ich würde auch gerne bei meiner privaten fondsgebundenen Rentenversicherung der VPV aus 2006 die Widerrufsbelehrung auf mögliche Fehler prüfen. Leider habe ich die Widerrufsbelehrung nicht mehr zur Hand.


    Macht es Sinn, diese nochmal bei der VPV anzufordern? Am besten die Version mit meiner Unterschrift? Diese müsste die VPV doch zur Hand haben, um überhaupt beweisen zu können, dass mir die Widerrufsbelehrung damals zur Verfügung gestellt wurde?


    Viele Grüße

    Guten Tag,



    im Jahr 2006 habe ich eine Fondsgebundene RV bei der VPV (Sorglos-Rente) abgeschlossen. In diese zahle ich seitdem jeden Monat 30 € ein.


    Nun beschäftige ich mich seit kurzer Zeit mit dem Thema Altersvorsorge etwas mehr und habe dabei herausgefunden, dass das Produkt nicht das allerbeste sein soll.


    Bis zum heutigen Tage habe ich ca. 3.600 € eingezahlt, das Fondsguthaben liegt aber nur bei ca. 2.700 € (ich weiß, dass in den ersten Jahren viel für die Kosten drauf geht). Investiert wird in:

    • 50% VPV-Rent Pioneer Investments und
    • 50% Allianz Flexible Bond Strategy A EUR.


    Ich überlege nun zu kündigen.


    1. Müsste ich auf den Rückkaufwert von ca. 2,7 k Steuern zahlen?
    2. Ich habe im Internet gelesen, dass viele Private RV vor 2008 fehlerhaft waren was die Widerrufsbelehrung angeht. Hat dazu jemand Erfahrungen bei der VPV Sorglos-Rente (evtl. kommt man so raus?)? Habe leider die Unterlagen (Versicherungsschein und Widerrufsbelehrung) nicht zur Hand, sind evtl. beim Umzug abhanden gekommen, ich weiß sehr blöd.
    3. Könnte ich mir die Widerrufsbelehrung aus 2006 von der VPV einfach nochmal zuschicken lassen, am besten eine Version mit meiner Unterschrift? So könnte ich doch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: 1. Habe ich die Belehrung überhaupt unterschrieben und 2. habe ich dann die Belehrung und könnte diese auf die gängigen Fehler überprüfen, die einen Widerspruch möglich machen.



    Vorab vielen Dank.



    Schöne Grüße