Beiträge von Plauze

    Zitat


    @Alf 144


    Ich bin etwas irritiert. Wenn du in 2010 den Kredit abgeschlossen hast, kannst du doch aufgrund des BGH-Urteils bis zehn Jahre zurück die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Oder stehe ich jetzt auf´m Schlauch und das gilt nur für Altfälle? ?(
    Wir haben von 2006 (Spk), 2009 (VW-Bank) und 2012 (Voba) zurückgefordert.

    Hallo.


    Zuerst mal zu Martin5555
    Ich kann Dich beruhigen was diesen Chat angeht: Mein, zugunsten der Bank, geposteter Beitrag vom 21.11.14 ist auch weg und ich musste mich auch komplett neu registrieren.


    So und jetzt nochmal meine Erfahrungen mit der KreditBG-Rüfo:


    Wir haben drei Briefe (Musterbrief finanztip) an drei verschiedene Banken gesendet:


    - Unsere Hausbank, die Sparkasse, hat innerhalb von 4 Tagen überwiesen, inklusive 5 % Verzugszinsen (gefordert waren nur 4%). :thumbup:


    - Die VW-Bank hat auch anstandslos inkl. 4 % Verzugszinsen gezahlt. :D


    - :cursing: Die Einzigen die uns für dumm verkaufen wollen ist die Volksbank! Die haben sich gestern telefonisch gemeldet und wollten uns abbügeln mit der Begründung, dass darüber keine Unterlagen mehr vorliegen! Sicher. Aufbewahrungsfristen? Hallo? Ausserdem, so die Anmerkung der Bankberaterin, würde das BGH-Urteil ohnehin nicht einfach so umgesetzt, man würde dort erst einmal warten bis die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. etwas schnippisch das Ganze.
    Ich habe heute morgen per pdf die Darlehensunterlagen zur Bank geschickt um das Ganze mal zu beschleunigen, freundliche Grüße bestellt und um schriftliche Antwort gebeten. Ich werde dazu weiter berichten...


    Es sind streng genommen Peanuts - aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.
    Und wer wirtschaftet nicht gern in die eigene Tasche?


    LG und ich hoffe ihr kommt alle an euer "Weihnachtsextra"