Hallo zusammen,
da sich meine Fragen auf den gleichen Artikel beziehen, stelle ich sie einfach mal hier ein und eröffne nicht gleich einen neuen Thread.
ich habe im Nov. 2016 ein "Zweitstudium" begonnen. (Fachwirt). Laut dem Bereicht könnte ich ja auch mein Arbeitszimmer geltende machen, da ich darin auch die Vorlesungen Vor- und Nachbereite und mich auf die Prüfungen darin vorbereite.
Nun verweist ja der Bericht auf einen weiteren zum Thema Häusliches Arbeitszimmer. Dort sind dann ja alle Punkte aufgeführt, welche ich absetzen könnte.
Bei mir wären das:
Gebäudeabschreibung (eigenes Wohnhaus)
Schuldzinsen für Kredite (Hausbau)
Wasser- und Energiekosten
Reinigungskosten
Grundsteuer, Müll etc,
Diese Kosten habe ich nun aufgelistet und den %-Anteil des Arbeitszimmers berechnet.
Kann ich nun diesen Gesamtbetrag ansetzten oder muss ich, da der Lehrgang erst im Nov. begonnen hat, nun das ganze auf 2 Monate runterrechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Timo