Beiträge von Elena Max

    Hallo zusammen,


    da ich mich im Moment mit meinen ersten Steuererklärungen befasse, bin ich auch auf das Thema gestoßen, dass man (je nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen VI R 2/12, VI R 8/12) auch sein Erststudium steuerlich absetzen kann.
    Ich werde als nun für die Jahre 2010-2013 eine Steuerklärung nachreichen (Hauptformular und Anlage N), um eine Steuerverlustfeststellung zu erwirken.


    Meine Frage bezieht sich auf das Einkommen, dass ich in dieser Zeit erzielt habe.
    1. Zum einen habe ich Bafög erhalten. Dieses muss ich dann 'Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit' eintragen korrekt?
    Ich habe schon in anderen Beiträgen gelesen, dass Bafög nicht verrechnet wird, wenn man die Studienkosten als Werbekosten absetzen will. Ich kann diese ja aber in meiner Situation nur als Sonderausgaben angeben, weshalb es bei mir dann verrechnet wird?
    2. Zum zweiten habe ich zweimal in dieser Zeit für jeweils 5 Monate einen Nebenjob gehabt (max. 300€ im Monat verdient). Diesen müsste ich ja auch in der Anlage N angeben. Da ich in den Niederlanden studiert habe, habe ich auch dort gearbeitet. Gehört dies dann immer noch in die deutsche Steuererklärung?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    MfG
    Elena