@muc Vielen Dank!
@Britta @Finanztip-Redaktion: Sehen Sie das auch so? Falls muc und ich recht haben, schlage ich vor, dass Sie den Absatz "Spitzenverdiener" im Artikel http://www.finanztip.de/elterngeld/ entsprechend korrigieren. Danke!
@muc Vielen Dank!
@Britta @Finanztip-Redaktion: Sehen Sie das auch so? Falls muc und ich recht haben, schlage ich vor, dass Sie den Absatz "Spitzenverdiener" im Artikel http://www.finanztip.de/elterngeld/ entsprechend korrigieren. Danke!
Guten Tag,
wir bekommen dieses Jahr ein Kind, und ich habe eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld bzgl. der 500.000-Euro-Grenze.
Meine Frau und ich haben ganz normale Gehälter / Einnahmen im 5-stelligen Bereich jedes Jahr. Ich war allerdings früher selbständig und habe ausgerechnet im letzten Jahr meine Firma verkauft, und diese einmalige Verkaufssumme liegt über 500.000 EUR.
Jetzt ist die Frage, ob wir trotzdem Anspruch auf Elterngeld haben. Es geht erstmal nicht um die Höhe des Elterngeldes, sondern ob überhaupt Anspruch besteht.
Im Artikel steht:
"Eltern, die gemeinsam mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen, erhalten
kein Elterngeld. Das gilt aber nur für Einkünfte aus Erwerbsarbeit.
Geld, das mit Aktien oder Mietwohnungen verdient wird, spielt bei der
Berechnung des Elterngelds keine Rolle."
[ http://www.finanztip.de/elterngeld/#ixzz4VXkcGv78 ]
Aber diese Formulierung widerspricht anscheinend dem, was man auf anderen Informationsseiten findet
z.B. https://www.elterngeld.net/einkommensgrenzen.html
und auch im Gesetzestext, soweit ich ihn verstehe, klingt das anders. Ich verstehe es so:
Habe ich das falsch verstanden?
Wie ist Ihre Einschätzung?
Vielen Dank!