Folgende Fragestellung....Der Vater verstirbt, ohne Testament. Vater war in 2. Ehe verheiratet. 3 eheliche Kinder aus erster Ehe. Die Frau in 2.Ehe brachte 2 Kinder mit in die Ehe ( von ihrem Mann aus erster Ehe) Es gibt in der 2. Ehe keine gemeinsam gezeugten Kinder. Nach dem Tod des Vater stellt sich bei den 3 Kindern aus erster Ehe die Frage der Erbfolge sowie der Einsichtnahme und Auskunftpflicht bezügl. des Erbes. 2. Ehefrau pflegt keinen guten und offenen Kontakt zu den Kindern der ersten Ehe. Wie können die 3 Geschwister nun erfahren, was ihr Vater ihnen vermacht hat? Wie lange haben did 3 Kinder Zeit ihr Erbe einzufordern?
Vielen Dank für eine Klärung der Fragen