Beiträge von Pol

    Stiftung Warentest Finanztest von März 2014 Seite 61 geschrieben, dass Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat erstmals gegen die starre Haltung der Finanzbehörde
    entschieden. Es erkannte als Verluste an, die ein Anleger für seine wertlos ausgebuchten Aktien geltend gemacht hat. Auch ein Totalverlust müsse steuerlich
    zählen, sagt das Gericht (Az.2 K 2096/11). Endgültig muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VIII R 69/13). Haben Sie Informationen über endgültige Entscheidung von Bundesfinanzhof? Wie funktioniert es Praktisch?