Beiträge von gbppsgb

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag, Beginn 1.10.1995 wegen der eventuellen Gesetzesänderung
    ( Wegfall des Anteils an den Bewertungsreserven ) vorzeitig kündigen ? Reguläre Kündigungsfrist ist: 1.10.2014.
    Besteht hier nicht ein Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Vertragsänderung ?
    Reguläres Vertragsende ist: 1.10.2015.
    Bitte um Antwort, vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen,


    gbppsgb