Beiträge von Soundi

    Hallo in die Runde...


    Endlich zahlt die BSK De..ka allem Anschein nach die Gebühren zurück. Auch ich kann mich glücklich schätzen.
    Ich musste zwar nochmals telefonisch Kontakt aufnehmen, weil mein Schreiben aus 2014, wo die De..ka auf die Einrede der Verjährung verzichtet hatte "verschwunden" war und man sich nun um die Zahlung drücken wollte.


    Zwei Fragen in die Runde:
    Wie ich mitbekommen habe, ist es wohl mit den Schreiben der De..ka Praxis, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von "nur" 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, anstatt der geforderten 5 Prozentpunkte zu zahlen.
    In meinem Schreiben beruft sich die BSK auf das BGH-Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, wonach dies bei Immobiliardarlehensverträgen wohl üblich sei.


    - Kann jemand das Urteil, betreffend auf die Prozentpunkte, in ein "Deutsch" übersetzen?


    - Sollte ich dagegen vorgehen oder einfach mal zufrieden sein ;) ?



    PS: Mir kommt diese Nummer wieder etwas link vor.