Ich würde gerne eine Beispielrechnung für den Fall sehen, daß z.B. der
rückforderbare Teil der Quellensteuer nicht zurückgefordert worden ist
im Falle Schweiz (35%, davon 20% rückforderbar) bei einer Dividende von
100 CHF. Kommt es im Falle der Underlassung der Rückfordrung zu einer
Doppelbesteuerung?
Einige Handicaps sind doch bei der Rückholung zu bewältigen. So
verlangen die Steuerbehörden der einzelnen Länder, daß man zuerst eine
Spezialsoftware verwendet, die zum Download bereitgestellt wird, Schweiz
z.B. den "Snapform Viewer".
Ferner sollte bei den Banken ein Mandat zur Rückholung der Quellensteuer
(der rückforderbare Teil. Für die Schweiz 20% von 35%) erteilen, sonst geschieht nichts oder es selbst machen. Bei
Flatex z.B. muß sich der Anleger selbst darum kümmern, die Belege werden
bereitgestellt. Diese Information sollte man einholen bei der jeweiligen
Bank.
Danke