Bin jetzt auch hier gelandet und wie alle hier mit den gleichen Problemen konfrontiert.
Am 4.11.2014 an die Audi-Bank (VW-Tochter) Einschreiben mit RS raus und am 07.11. Rückschein bekommen.
3 Wochen Frist gesetzt und abgewartet. Dann kam das "obligatorische" Schreiben der Bank zwecks "Verzicht auf Einrede der Verjährung".Daraufhin sendete ich eine Mail mit dem Wortlaut und der unterschwelligen Drohung ,meinen Rechtsbeistand aufzusuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern (19.11.20124) erhielt ich nun die erste Reaktion seitens der Audi Bank in Form eines maschinell erstellten Schreibens.In diesem Brief wird nur um Geduld gebeten ,sowie der Verzicht auf rechtliche Schritte. Ferner werden in diesem Schreiben meine Forderungen (Geltendmachung) „Ansprüche in einem Anliegen“ genannt.Die Ausdrucksweise im Konjunktiv zeigt doch, wie ernst sie meine Forderung im Zusammenhang mit der expliziten Rechtsprechung des BGH nehmen. Offenbar wollen sie mit diesem Manöver nur eins gewinnen-nämlich Zeit! Es wird mit keiner Silbe die Anerkennung einer Rechtspflicht erwähnt –geschweige denn ,dass sie die Zahlungen umgehend (zeitnah) vornehmen. Stattdessen wird die Legitimierung (Berechtigung) in Zweifel gezogen.Über die Flut an Forderungen in diesem Zusammenhang sollte die Audi Bank nicht überrascht sein. Es gab bereits in der Vergangenheit dem Verbraucher wohlwollende Urteile verschiedener Gerichte und somit auch Forderungen.Nun hat schlussendlich der BGH entschieden und jetzt versucht die Audi Bank mittels einfachen Mitteln ,den Verbraucher hinzuhalten um rechtlich an das sichere Ufer zu gelangen. Sehr transparent!Hätte ich meine Raten für die Kredite nicht pünktlich entrichtet ,wären die Audi Bank sicher nicht so kulant und gewährt einem Zeitaufschub. (Beispiele habe ich im Bekanntenkreis) Ich fasse zusammen:Sollten bis zum 25.11.2014 die Zahlungen noch nicht oder nur teilweise erfolgt sein ,wird Klage mittels Mandatierung beim Rechtsbeistand erhoben.
Kontakt wurde bereits am 19.11.2014 hergestellt: siehe Mail unten:
Sehr geehrter Herr Nachname,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rückforderung etwaiger Bearbeitungsgebühren. Wir würden diesen Fall selbstverständlich gerne für Sie übernehmen. Da wir bereits Erfahrung mit diesen Fällen haben, ist es unsers Erachtens nicht notwendig, einen unserer Fachanwälte in Tübingen hinzuzuziehen, es sei denn Sie wünschen dies ausdrücklich, dann würden wir Ihre Anfrage an den zuständigen Sachbearbeiter in Tübingen weiterleiten. In diesem Fall kann selbstverständlich die Korrespondenz per e-Mail oder Telefon erfolgen. Sollten Sie eine Übernahme durch uns wünschen, so bitten wir um Übersendung der Unterlagen per e-Mail oder per Post. Gerne können wir auch einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Rechtsanwältin
Tja,was soll ich sagen:
Am 21.11.2014 war die BG nebst Zinsen (korrekt errechnet) auf meinem Konto!!
Und jetzt kommt die Ford-Bank drann-allerdings mit RA ,weil gleiche Vorgehensweise + Reaktion ,aber keine Zahlung trotz heutiger Fristablauf.Na ja-gottlob habe ich die Greencard.Ich werde weiter berichten.Euch allen gaaaanz viel Glüch!!!