Beiträge von Tim_005

    Frage zum Urteil vom 13.12.2016:
    Für meine Frau wurde das Elterngeld bereits mit Bescheid aus dem April 2016 festgesetzt. Die halbjährlichen Provisionszahlungen wurden aufgrund der damaligen Rechtslage in der Berechnung nicht berücksichtigt.


    Besteht noch die Möglichkeit das Elterngeld aufgrund des o.g Urteils neu berechnen zu lassen, z. B. durch einen Überprüfungsantrag nach Paragraph 44 SGB X?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße
    Tim