Beiträge von winterwiesommer

    Guten Morgen ,


    ...... ich lese schon seid viele Tage eure Beiträge und finde es ganz toll wie ihr für eure Geld kämpft !!! Ich wünsche euch alle das ihr euren Kampf gegen die Banken gewinnt !!! aufgeben ist NICHT !!! auch möchte ich mal DANKE sagen denn durch eure Beiträge habt ihr mich sehr geholfen !!! "DANKE" !!! wie meine Sache ausgeht weiß ich noch nicht werde euch aber berichten ....... die Hoffnung stirbt zuletzt !!


    hab ich mir mal kopiert aus FB
    Hallo
    Snap Shot, wir können vom Social Media Team Ihre Detailfragen nicht
    beantworten. Wir haben keinen Zugriff auf diese Kundendaten. Wir können
    in jedem Fall sagen, das berechtigte Rückforderungen, die bis zum 31.
    Dezember 2014 schriftlich bei uns eingehen oder eingegangen sind,
    natürlich bearbeitet werden und diese laufen auch nicht in die
    Verjährung. Das kann aber aufgrund der aktuell hohen Briefeingänge noch
    etwas dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr TARGOBANK Social Media
    Team
    2. Dezember um 14:02
    :thumbdown: wer´s glaubt wird selig

    @ Nik


    habe von der Bmw Bank innerhalb von 4 Wochen alles erstatt bekommen
    erst nur die BA ohne Zinsen
    dann Zinsen eingefordert und innerhalb von 4 Tagen waren auch die Zinsen gutgeschrieben
    alles ohne Anwalt und ohne Einschreiben
    nur mit 60 Cent briefmarke


    man muss im Leben auch ein wenig Glück haben- ich freue mich für jeden einzelnen hier der sein sauer verdientes Geld zurück bekommt :)

    Hi,
    ich bin irgendwo zwischen hoffnungsvoll und frustriert wenn ich lese dass es bei den meisten betreffend Santander "nur" noch um die Zinsen geht. Meine Schreiben Richtung Targo und Santander sind am 31.10 raus und ich habe noch keinen Cent gesehen; keine BeA.Gebühren, geschweige denn Zinsen... das finde ich gemessen an dem was ich hier lese echt lang! Wartet noch jemand schon so lange wie ich?


    ich bezw. mein sohn hat die 2 BG´s bereits am 17.11.und am 24.11.14 erhalten. Ich muss aber dazu sagen ich hatte der Santander bereits im Mai 14 geschrieben wegen den BG´s die sie damals noch wegen Verjährung abgelehnt hatten und dann gleich am 29.10.14 als das Urteil raus kam gleich wieder geschrieben alles per einschreiben/Rückschein.
    habe jetzt vor circa 2 Wochen die Zinsen noch angemahnt mit Frist bis zum 08.12.14 wenn bis dahin nichts da ist geht es zum Ombudsmann per Einschreiben/Rückschein zumindest ist dann die Verjährung gehemmt mit eingang in Berlin LG

    Hallo zusammen, einige sollten endlich mal wach werden!!!!!! Bearbeitungsgebühren werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ab 01.01.2015, trotz Standartbrief, nichts mehr aus Kulanz erstattet wird, weil die Rechtspflicht ja nicht anerkannt wurde. Bei mehreren Krediten wird die geringste Bearbeitungsgebühr erstattet, nach einiger Zeit vielleicht noch eine zweite...... und dann. Bevor die das Schreiben rausschicken, wird die Forderung überprüft und der Standartbrief rausgeschickt. Eine direkte Überweisung würde wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als dieser Brief. Es handelt sich hierbei nur um Vermutungen meinerseits, aber irgendwo muss doch der Haken sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle, die den Standartbrief erhalten haben auch die Gebühren erstattet bekommen.


    LG und viel Erfolg


    Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.





    Bankrecht & Kapitalmarktrecht,
    Zivilrecht







    (1 Bewertung)




    Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.2014


    Einige Bankkunden haben der Kanzlei ARES Rechtsanwälte
    berichtet, dass ihre Bank die Rückzahlungsansprüche auf zu Unrecht
    bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren nicht oder nur unvollständig erfüllt
    hat. Nach Mitteilung der Darlehensnehmer erhielten sie zunächst nur ein
    Schreiben, mit dem die Bearbeitung des Rückzahlungsbegehrs zwar
    angekündigt, gleichzeitig aber der Anspruch nicht eindeutig anerkannt
    wurde. So hieß es zum Beispiel in einem der Schreiben, man werde dem
    geltend gemachten Anspruch „proaktiv nachkommen“, die Erstattung nehme
    jedoch einige Zeit in Anspruch.

    Brief an die Bank hemmt die Verjährung nicht


    Viele Darlehensnehmer denken, dass ein Brief an die Bank, mit dem die
    Forderung auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren geltend gemacht wird,
    die Verjährung hemmen würde. Dies ist nicht der Fall. Nur ein
    ausdrückliches Anerkenntnis des Anspruchs durch die Bank oder der
    Verzicht auf die Einrede der Verjährung beseitigt das Risiko der
    Verjährung. Liegt kein eindeutiges Zugeständnis der Bank vor, lässt sich
    die Verjährung nur per Mahnbescheid oder über ein Schlichtungs- oder
    Ombudsmannverfahren oder die Erhebung einer Klage sicher hemmen.

    Zusagen der Bearbeitung der Anfrage ist nicht immer ein verjährungshemmendes Anerkenntnis


    Wer ein Schreiben der Bank erhalten hat, mit dem diese eine Zahlung
    ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ankündigt oder erklärt, man werde
    dem Anspruch „proaktiv nachkommen“, sollte sich bewusst sein, dass mit
    diesem Schreiben kein sicherer Schutz vor der möglichen Verjährung zum
    31.12.2014 besteht. Einem Anspruch „nachzukommen“, bedeutet nach
    Einschätzung der ARES Rechtsanwälte nicht zwingend, dass der Anspruch
    auch anerkannt wird. Auch einem Anspruch, den man nicht anerkennt, kann
    man nachkommen.

    Auch ein möglicher zusätzlicher Hinweis in dem
    Schreiben der Bank, dass eine Klage zur Verjährungshemmung nicht
    notwendig sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Schließlich lässt
    sich die Verjährung nicht nur mit einer Klage hemmen. Wie bereits
    dargestellt, gibt es neben einer Klage verschiedene Möglichkeiten, die
    Verjährung zu hemmen.

    Keine Rückzahlung vor dem 31.12.2014 oder Zahlung ohne Nutzungsentschädigung?


    Ist keine vollständige Zahlung bis zum 31.12.2014 erfolgt, läuft der
    Darlehensnehmer Gefahr, alle bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht
    bedienten Ansprüche durch Eintritt der Verjährung zu verlieren. Zahlt
    die Bank nach dem 31.12.2014 nicht oder nur teilweise (z.B. ohne
    Nutzungsersatz), so dürfte es aufgrund der eingetretenen Verjährung
    schwierig sein, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Anleger sollten
    daher möglichst frühzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

    Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte,
    mit Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt am Main, sind spezialisiert
    auf die Vertretung von Bankkunden und Kapitalanlegern. Gerne beraten wir
    Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

    Wenn einem das passiert sollte man sofort an die Medien / Öffentlichkeit gehen.
    Bin mal gespannt ob sich dann eine Bank diesen (zusätzlichen) Imageschaden leisten kann.


    Ich habe gerade gelesen dass wenn man schon immer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist das eine Kündigung der Konten oder Kredite nicht geht außerdem kann man dann auch den Schlichter einschalten.Werde auch am Montag meine BG von meiner Hausbank(VOBA) einfordern und wie ich gelesen habe hat die hier in Hessen einem Kreditnehmer gekündigt,hat schon jemand hier seine BG von der Volksbank Südhessen zurück? Santander ist so weit mit zwei BG erledigt außer den Zinsen habe ich aber nachgefordert und natürlich wie kann es anders sein die Targo hier ist aber bereits seit dem 20.11. der Obudsmann eingeschaltet zumindest erstmal die Verjährung abgewendet und das Schreiben von der Targo was hier ja bestens bekannt ist heute zum 2.ten mal erhalten mit einer Kundennummer die nicht meine ist - seh mir mal weiter

    Ach so, ich dachte schon. Hab am 03.11.2014 eine email an den Ombudsmann, auch in Berlin, gesandt, habe zwar Meldung, dass diese eingegangen ist , aber noch keinerlei Reaktion darauf. Ich hatte 2012 schon mal da ein Verfahren laufen, das hat insgesamt über 7 Monate gedauert. Viele denken ja jetzt, das geht ganz schnell, aber im Moment haben die wahrscheinlich übelst viel zu tun. Aber es hemmt auf alle Fälle schon mal die Verjährung.


    soeben im Briefkasten heraus geholt
    Einschreiben beim Ombudsmann in Berlin am 20.11.2014 eingegangen und ein Schreiben von der TARGO (ich kanns garnicht glauben dachte die wären ausgewandert)
    Auszug aus dem Schreiben Targo Bank vom 24.11.2014
    ich bräuchte keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen -kein Anwalt zu madatieren-einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren denn jetzt der schöne SATZ ungeachtet dessen haben wir uns entschlossen, im Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren zu erstatten, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind - und natürlich soll ich Verständnis haben, dass die Prüfung und Abwicklung aufgrund der erhöhten Zahl von Anfragen derzeit einige Zeit in Anspruch nehmen wird. NAJA zumindest mal eine Nachricht und ich bin guter
    Hoffnung dass der Rest auch noch klappt dies wünsche ich an dieser Stelle allen Betroffenen

    winterwiesommer: Hast Du schon Nachricht vom Ombudsmann? Bin erstaunt, dass das dort so schnell gehen soll?


    Ne habe dass am 19.11.14 nach Berlin gesandt per Einschreiben/Rückschein möchte mich nur erstmal absichern wegen der Verjährung und das Schreiben an den Ombudsmann habe ich gestern auch der Targo per Fax geschickt.
    Die sollen nicht denken dass man alles mit sich machen läßt und wenn ich bis zum 08.12.14 nichts höre dann zum RA

    Setze dennoch für seriös, rechtskonform. Ansonsten: Glückwunsch!


    mein Sohn hat auch seine 2 BG von der Santander zurück erhalten 1x17.11. u. 25.11.14 auch ohne Zinsen die habe ich heute nochmals per Fax verlangt und geht als Brief mit Frist heute nochmal heraus - die Targo Bank stellt sich tot habe am 19.11.14 den Ombudsmann mit ins Boot geholt mit einer Frist bis 08.12.2014 geht um BG 1065,00€ plus Zinsen