Du meinst die Vorfälligkeitsentschädigung? Nein, die fällt nicht unter die Rückerstattungen. Falls Du aber für die Kredite Bearbeitungsgebühr beim Abschluss des Vertrages gezahlt hast, die kannst du zurückfordern.
Vielen Dank für die prompte Antwort!
Was genau für Gebühren in dem Vertrag enthalten waren muss ich heute noch prüfen. Mir wurde heute der Link zu diesem Bericht hier auf finanztip.de von einem Bekannten geschickt.
Noch eins: In dem Musterschreiben werden die 5% Zinsen erwähnt. Irgendwo stand aber auch, man solle die Zinsen in Euro dazu schreiben!?
Danke & Gruß