Beiträge von katana

    Hallo Zusammen,



    ich würde mich über eine Stellungnahme zu nachfolgendem Sachverhalt sehr freuen:



    "Aufgrund Betriebsschliessung (gem. Gesellschafterbeschluss vom Dez.
    2015)wurde die Niederlassung in der ich beschäftigt war per 1.3.16
    komplett aufgelöst und Arbeitsplätze in 400 km Entfernung angeboten.



    Am 25.1.2016 erhielt ich eine ordentliche Kündigung von meinem AG zum
    31.5.16. Der von mir sofort beauftragte Rechtsanwalt wollte gleich
    Kündigungsschutzklage erheben, jedoch wurde ihm von meinem Arbeitgeber
    mitgeteilt, dass mit mir nur 5 Personen dort beschäftigt seien, keiner
    ausser mir vor dem 1.1.2004 begonnen habe und somit das KSchG nicht
    greifen würde. Das Unternehmen wolle sich aber zu seiner sozialen
    Verantwortung bekennen und eine Abfindung i.R. eines
    Abwicklungsvertrages bezahlen.
    Daraufhin hat mein RA eine Abwicklungsvereinbarung für mich ausgehandelt.



    Die an mich ausgezahlte Abfindung hatte die Höhe von 1/2 Bruttomonatslohn je Beschäftigungsjahr, zzgl. Firmenwagenausgleich.



    Nachdem ich wohl demnächst ALG I beantragen muss, wurde mir telef. beim
    Arbeitsamt mitgeteilt, dass der o.g. Sachverhalt evtl. zu einer Sperrung
    führen könnte."



    Kann hier tatsächlich eine Sperre eintreten und wenn ja, wie lange?



    Besten Dank!

    Hallo Zusammen,


    ich würde mich über eine Stellungnahme zu nachfolgendem Sachverhalt sehr freuen:


    "Aufgrund Betriebsschliessung (gem. Gesellschafterbeschluss vom Dez. 2015)wurde die Niederlassung in der ich beschäftigt war per 1.3.16 komplett aufgelöst und Arbeitsplätze in 400 km Entfernung angeboten.


    Am 25.1.2016 erhielt ich eine ordentliche Kündigung von meinem AG zum 31.5.16. Der von mir sofort beauftragte Rechtsanwalt wollte gleich Kündigungsschutzklage erheben, jedoch wurde ihm von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass mit mir nur 5 Personen dort beschäftigt seien, keiner ausser mir vor dem 1.1.2004 begonnen habe und somit das KSchG nicht greifen würde. Das Unternehmen wolle sich aber zu seiner sozialen Verantwortung bekennen und eine Abfindung i.R. eines Abwicklungsvertrages bezahlen.
    Daraufhin hat mein RA eine Abwicklungsvereinbarung für mich ausgehandelt.


    Die an mich ausgezahlte Abfindung hatte die Höhe von 1/2 Bruttomonatslohn je Beschäftigungsjahr, zzgl. Firmenwagenausgleich.


    Nachdem ich wohl demnächst ALG I beantragen muss, wurde mir telef. beim Arbeitsamt mitgeteilt, dass der o.g. Sachverhalt evtl. zu einer Sperrung führen könnte."


    Kann hier tatsächlich eine Sperre eintreten und wenn ja, wie lange?


    Besten Dank!