Wenn Leute mit 2.400€ Absicherung sinngemäß argumentieren, dass dies nicht existenzsichernd sei, wir aber faktisch gesamtgesellschaftlich das Existenzminimum bei rund 1.400€ festlegen (Zahlen sind vergleichbar!), dann passt offensichtlich etwas nicht ganz zusammen!
Ich habe dir doch vorgerechnet, dass am Ende genauso viel Geld übrig bleibt?
Habt ihr euch mal angeschaut, wie viel Euro im Bürgergeld für Kinder z.B. für Bildung zur Verfügung steht? Und wie viel für Lebensmittel? Ich würde bei heutigen Preisen und nach dem Inflationsschock argumentieren, dass ein Wert zwischen den o.g. Größenordnungen (also rund 2.000€) in vielen Regionen Deutschlands mittlerweile notwendig sind, um davon halbwegs leben zu können...
Sehe ich anders. Zumal im Regelsatz einige Dinge enthalten sind, die man der Allgemeinheit nicht unbedingt in Rechnung stellen müsste (Gaststättendienstleistung, Freizeit und Kultur) oder in der Höhe unlogisch sind (50,49 € Verkehr bei Kosten von 49 € für ein Rundum-Sorglos-Ticket, 50,33 € für Post und Telekommunikation bei DSL-Verträgen ab 25 € und Handytarifen ab 3-5€).
Wohlgemerkt, all das muss man als "normaler" Rentner alles selbst stemmen.
Müsste man der Aussage von Grover Norquist in deiner Signatur nach deine Beamtenbezüge bei DU nicht auch auf 1.400€ absenken, da der Staat dieser Ideologie nach ja möglichst schlank und möglichst abgeschafft gehört? So "shrinking the state" and "taking care of oneself" und so..?!
Ich bin der Ansicht, der Staat sollte sich auf die Bereiche beschränken, in der er gebraucht wird. Das wären Sicherheit, Gerichte und einige wenige Bereiche, in denen es privat nicht funktioniert. Dafür sollte er alles aufgeben, was privat besser erreicht werden kann (z.B. Schulen, Verkehr, Sozialversicherungen usw.)
Dort, wo er noch tätig ist, sollte er seine Beschäftigten natürlich angemessen bezahlen. Und da sind die Löhne eher zu niedrig als zu hoch. Für meine Tätigkeit brauchst du ein Diplom, also sollte sich die Bezahlung auch an Architekten oder Ingenieuren orientieren.
Stimmt, aber der gesellschaftliche Konsens und auch die im Grundgesetz und in den Sozialgesetzen festgelegten Regelungen gehen ja sehr stark in die Richtung, die Existenzsicherung sicherzustellen bzw. zu garantieren und eben nicht den ggf. deutlich höheren individuellen Lebensstandard.
Du hast im konkreten Fall das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip als Lex specialis: Der Staat hat für den Lebensstandard seiner Beamten zu sorgen.