Beiträge von JackDawson

    Es gibt grundsätzlich ja zwei Möglichkeiten:

    Entweder, ETF selbst besparen, dann spart man sich die Kosten und hat mehr Rendite, aber steuerliche Nachteile und deckt das Langlebigkeitsrisiko nicht ab.

    Alternativ eine ETF-Police, die zwar Gebühren kostet, aber steuerliche Vorteile besitzt und auch dann noch zahlt, sollte man tatsächlich 120 werden.


    Wie würde ich vorgehen?

    - Erste Überlegungen: Wie wichtig ist mir das Langlebigkeitsrisiko? Genügt mir ein 4%-Plan oder will ich eine tatsächlich garantierte Zahlung bis zum Lebensende?

    - Wenn letzteres der Fall ist: Angebote vom Honorarberater einholen.

    - Wenn das nicht so wichtig ist, vergleichen. Es gibt Honorarberater, die die reine Angebotserstellung ohne Beratung kostenlos anbieten. Also ein Angebot einholen.

    Im Anschluss eines der Zinsszenarien aus dem Angebot nehmen und mit einem handelsüblichen Zinsrechner rechnen (z.B. mit 6%).

    Wird der Steuervorteil später höher sein als die Differenz? Dann die Police. Ist er niedriger, dann selbst ansparen.

    Das ist von Versicherung zu Versicherung anders. Bei mir (Alte Leipziger) sehe ich das in der App, bei meiner Frau (Nürnberger) steht das in den Standmitteilungen.

    Eventuell kann man das auch bei der HDI erfragen.

    loennermo habe ich es richtig verstanden, dass Deine fondsgebundene Lebensversicherung die Anlage in den iShares Core MSCI World UCITS zulässt? Magst Du uns vielleicht doch verraten, um welche Versicherung es sich dabei handelt?

    Ich habe vor kurzem eine fondsgebundene RV abgeschlossen, die das zulässt. Der Honorarberater hat mir hier 6 Angebote unterbreitet, die alle mit dem genannten Fonds möglich sind.

    Anbieter waren Alte Leipziger, Condor, LV 1871, mylife und Continentale.

    Als Nicht-Honorartarife gibt es bestimmt noch einige mehr.

    Du möchtest gelegentlich mal nachschauen, was "cum grano salis" heißt.


    Daß Du auf den Rest nicht mehr eingehen willst, halte ich für einen ausgesprochen sinnvollen Entschluß. Ein Forum böte schließlich nicht den Raum, alles Entsprechende geradezurücken.


    Heute morgen bin ich zufällig auf die Meldung gestoßen, daß in Österreich die dortigen Beamten seit 2005 graduell in das allgemeine Alterssicherungssystem übergeführt werden. Da mußte ich schmunzeln und habe an Dich gedacht.

    Lass stecken.

    Du hast deine Sichtweise und ich die richtige.

    Die Kinder eines Ehepaares sind cum grano salis immer beim besserverdienenden Elternteil versichert. In einer Ein-Verdiener-Ehe verdient aber nur einer.

    Auf den Rest gehe ich wie angekündigt nicht mehr ein, aber das ist definitiv falsch:


    Aus den FAQ der AOK:


    Ein Kind kann nicht bei der AOK mitversichert werden, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert ist und sein oder ihr Einkommen monatlich 5.550 Euro (gilt für 2023) übersteigt. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch wenn die private Versicherung bereits Ende 2002 bestand, das Gehalt des betreffenden Elternteils mehr als 4.987,50 Euro (gilt für 2023) beträgt und er regelmäßig mehr verdient als der andere Elternteil, ist es ausgeschlossen, das Kind bei der AOK mitzuversichern.


    Dabei darf man dann noch die Familienzuschläge (aus denen im übrigen auch gedacht ist, die Kinder in der PKV zu versichern, so viel zum Thema "GKV ist mit Familie billiger) abziehen und landet somit in fast jeder Konstellation (höherer Dienst einmal ausgenommen) unter der Grenze.

    Vielen Dank für deine Antwort. Der Absatz oben ist für mich aber nicht ganz verständlich. Ich habe nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, sondern mein Arbeitgeber hat lediglich jeden Monat einen geringen Betrag an VL in den Bausparvertrag eingezahlt. Was passiert mit diesem Geld bei einer Kündigung nach 5 oder 6 Jahren?

    Damit passiert gar nichts. Die bekommst du ganz normal mit ausgezahlt.

    Die gleiche ärztliche Leistung wird bei einem Privatversicherten deutlich höher bezahlt als bei einem gesetzlich Versicherten. Gleiches Leistungsvolumen unterstellt (und es gibt keinen Grund, das nicht zu tun), sind die Gesundheitskosten eines Privatversicherten somit deutlich höher als die eines gesetzlich Versicherten.

    Sorry, dass ich das so deutlich sage, aber dir fehlt offenbar das Wissen um das System der Beamtenversorgung.

    Die Beihilfe ist auf Niveau der GKV + ein paar Goodies. Da sie nur zahlt, wenn tatsächlich der Leistungsfall eintritt (und nicht noch zig Leistungen anbietet, die in einer Versicherung nichts verloren haben) ist sie naturgemäß billiger.

    Die PKV-Leistungen kommen nahezu ausschließlich aus dem privat abgeschlossenen Behilfeergänzungstarif, der die Lücke wieder schließt.

    Außer bei pauschaler Beihilfe, da ist man dann ohne wenn und Aber in der GKV.



    Wenn ein Beamter für die GKV optiert, könnte dahinter der Wunsch nach finanzieller Optimierung stecken ("Rosinen picken"). Es hat schon vor der Einführung der "pauschalen Beihilfe" Beamte gegeben, die in die GKV gegangen oder darin geblieben sind, teilweise auch aus finanzieller Erwägung: Sie sahen oder fürchteten, daß die Summe der PKV-Prämien ihrer Familie höher wäre als de GKV-Beitrag (ohne Arbeitgeberzuschuß!).

    Das ist wohl der Punkt, an dem ich dir zum dritten Mal erkläre, dass die Familie auch GKV-Familienversichert sein kann. Btw. kostet ein Kind in der PKV nicht einmal 50€, da kann viel passieren, bis die GKV in Summe günstiger ist.



    Ich sehe (wie oben ausgeführt) die sachliche Notwendigkeit des Beamtenstatus als Paket nicht. Verzicht auf das Streikrecht und Krankenversicherung müssen keineswegs in einem Atemzug genannt werden, und das Grundgesetz, das jeder Beamte auswendig hersagen kann (jedenfalls die für ihn entscheidenden Passagen) ist nur ein Papier, kein Naturgesetz.

    Sorry, so kommen wir nicht weiter. Ich sage dir die gesetzliche Grundlage und dein einziges Argument ist, dass eine Verfassung ein Stück Papier ist?

    Btw. bin ich auch der Ansicht, dass das Streikverbot bald fallen wird (Vor dem ECHR ist gerade Humbert vs. Germany anhängig, und der ECHR hat sich schon im Vorfeld skeptisch geäußert, was das Streikrecht angeht).

    Wenn das Streikrecht fällt, ist der Status egal, wir haben die Streikmacht, den Status Quo nicht nur beizubehalten, sondern auch noch zu unseren Gunsten zu verbessern.

    Eine wirklich belastbare Untersuchung über die Kosten gibt es meines Wissens noch nicht - die Antwort der Bundestagsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage ist jedenfalls kein belastbarer Beleg.

    Auch hier wieder: Viel Meinung, wenig Ahnung.

    Die Antwort kam von einem Staatssekretär aus dem BMF. Der kennt sowohl die Anzahl der Beschäftigten als auch die Kosten sehr genau. Die Antwort dürfte genauer sein als das, was sich irgendwelche anderen Institute zusammenraten.


    Mit der bisherigen Methode, die auf Belege mit "ich habe aber Recht" antwortet, kommen wir hier m.E. nicht weiter. Ich bin deshalb raus.

    Ich gehe fest davon aus, daß Maßnahmen getroffen worden sind, daß entsprechende Rechtsakte trotzdem rechtsgültig sind.

    Es ist wie immer: Es kommt darauf an. Wenn hoheitlicher Bereich, dann nein, wenn nicht, dann ja.

    Zu dem Thema hat sich ein ganzer Strauß an Rechtsprechung entwickelt.



    Es gibt wohlgemerkt sehr gute Gründe für viele Komponenten, aber keinen zwingenden für die Verbindung all dieser Komponenten zu einem unauflöslichen Ganzen.

    Doch: Das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5.



    Das erste (Knöllchen unwirksam, weil von einer Angestellten "erlassen") halte ich für eine schlichte urdeutsche Spinnerei.

    Aber eine gesetzlich nunmal so vorgegebene, die sich auch im Art. 33 GG findet - siehe Abs. 4.



    Im zweiten Fall suggerierst Du, daß nur ein Beamter eine "Verwaltungsausbildung" haben könne. Unausgebildete, falsch ausgebildete oder unfähige Mitarbeiter gibt es aber überall. Ich glaube nicht, daß man derlei Defizite an den Beamten- oder Angestelltenstatus binden kann.

    Nein, es gibt nicht umsonst die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Wenn man aber halt Leute von der Straße einstellt (in der letzten Stellenanzeige z.B. gelesen: Bewerbung möglich als Büro- oder Bankkaufmann), braucht man sich nicht zu wundern.



    Wenn die Ehefrau des Beamten bei den Kindern zuhause bleibt, gibt es diese Option eher nicht.

    Wie du bereits oben geschrieben hast:

    Die Einzelverdiener-Familie ist im Vergleich zu früher seltener geworden (vor allem als dauerhafte Lebensform)


    Die Anschauung spricht nicht dafür, daß diese Pauschalzahlung "sinnfrei" ist. Bei allen Angestellten gilt sie jedenfalls nicht als sinnfrei.

    Wir haben es aber doch gerade von Beamten, und da ist sie komplett sinnfrei. Die Beihilfe ist auf die PKV abgestimmt, im Rahmen der Öffnungsaktion wird auch jeder in der PKV aufgenommen. Es bedarf einfach der teuren pauschalen Beihilfe nicht.



    Hast Du Zahlen für Deine Ansicht? Ist "pauschale Beihilfe" für den Arbeitgeber Staat wirklich teurer als die "individuelle Beihilfe"?

    Ja, habe ich. Die pauschale Beihilfe ist mehr als doppelt so teuer.

    Siehe Antwort auf Frage 12:


    https://dserver.bundestag.de/btd/15/001/1500116.pdf

    Die Zinsarmen Anleihen( von 2013-2021) sind aber immer noch im Portfolio der LV und müssen auch bis Laufzeitende (noch 10-15 Jahre) gehalten werden und können nicht von den jetzigen Zinsen profitieren.

    Das bedeutet das ein Großteil deines Geldes in diesen Anleihen steckt. Ich bin gespannt ob die Renditezusagen der KLV gehalten werden können.

    Das ist mir bekannt. Trotzdem wird im Lauf der nächsten Jahre die ZZR aufgelöst werden und mittelfristig auch der Zinsanstieg ankommen.

    Und weil das absehbar ist, sind die Banken da im Fall der Fälle auch sicherlich für Zwischenfinanzierungen offen.

    Das ist doch schon wieder veraltet.

    Mittelfristig werden durch die hohen Zinsen einiges an Überschüssen kommen, zumal auch die ZZR abgebaut werden wird.


    P.S: Boomer ist m.E eine Beleidigung. Ich würde drum bitten, den Begriff nicht mehr zu verwenden.

    Beamte sind im öffentlichen Dienst ziemlich selten (geworden). All diese Briefträger, Zugschaffner, Amtssekretäre, bei denen man früher die Verbeamtung für unabdingbar gehalten hat, sind heute keine Beamten mehr.

    Die Beamtenquote liegt im öffentlichen Dienst bundesweit bei ca. 1/3. Kann man jetzt als selten geworden sehen, sind aber immer noch 1,7 Mio. Menschen.

    Ich gebe aber zu: In meiner Branche (Bundesfinanzverwaltung) ist die Welt tatsächlich noch in Ordnung, zumindest, was den Status angeht.

    Von verschiedenen öffentlichen Stellen wird mir immer wieder zugetragen, daß Beamtenstellen graduell abgebaut und durch Angestelltenstellen ersetzt werden

    Ja. Und das führt tatsächlich immer wieder zu Problemen, insbesondere wenn gestreikt wird oder man doch zu sehr normale Arbeitnehmer einstellt. Zwei konkrete, selbst erlebte Probleme:


    - ich wurde geblitzt und bin tatsächlich um das Knöllchen gekommen, weil ich den Finger in die Wunde gelegt hat und auch der Bescheid nur von einer Angestellten erlassen wurde.

    - Ich habe vor Gericht gegen unser Bauamt gewonnen, weil der von der Straße eingestellte Angestellte eben keine Verwaltungsausbildung hatte und deshalb im Bescheid Formfehler eingebaut hatte, das es kracht.



    Ich glaube aber nicht, daß die Kommunalaufsicht heute bei einer solchen Aktion noch mitmachen würde.

    Ob die überhaupt mitmachen muss, hängt ja vom Verschuldungsgrad ab. Kluge Dienstherren haben übrigens einen Pensionsfonds.

    Mir ging es um die Einzelperson. In der PKV hat jede versicherte Person ihren eigenen Vertrag. In der GKV zahlen die Verdiener. Die Einzelverdiener-Familie ist im Vergleich zu früher seltener geworden (vor allem als dauerhafte Lebensform). Wenn die Kinder klein sind, kommt sie aber immer noch vor - und dann ist die PKV teuer. Das mag gerade einen geringer besoldeten Beamten beißen.


    Hat ein junger Beamter vor, eine Familie zu gründen, mag er dieses Moment im Hinterkopf haben.

    Gerade bei Geringverdienern gibt es auch die Option, die Kinder in der GKV des Ehepartners mitzuversichern.



    Jeder Beamte dort kann für sich selber entscheiden, ob er diese Möglichkeit nutzt oder nicht. Und das ist auch gut so.

    Das finde ich als Steuerzahler, der diese sinnfreie Pauschalzahlung finanzieren muss, nicht gut so.

    Genau, das sind die Überlegungen, die man anstellen sollte.

    Pauschal zum Widerruf zu raten ist genauso zu pauschal wie auf jeden Fall fortzuführen.


    Edit: Wenn die Zinsen weiter steigen, gibt es ja bei der KLV noch eine Überschussbeteiligung. Wobei die einzurechnen schwierig werden dürfte.