Wer Steuern zahlen muss, dessen Existenz ist gesichert. (Existenzminimum ist steuerfrei.)
Sehr gut, dann brauchen wir keine Bürgergelderhöhungen mehr. Umsatzsteuer zahlen ja alle
Wer Steuern zahlen muss, dessen Existenz ist gesichert. (Existenzminimum ist steuerfrei.)
Sehr gut, dann brauchen wir keine Bürgergelderhöhungen mehr. Umsatzsteuer zahlen ja alle
Genau, nach anteiliger PKV und ggf. Steuern bleiben dann wie viel etwa übrig? 1500€ netto? Entspricht ziemlich genau der durchschnittlichen Rente in Deutschland, die dann aber brutto… 😉
Demnach hätte der Großteil der Rentner in Deutschland netto (!) keine Existenzsicherung! 🤔
Roundabout, ja. Der Vergleich mit Rentnern hinkt aber insoweit, als dass man sich dann in einer Lebensphase befindet, in der man einiges mehr an Geld benötigt (Immobilienkauf/bau, Familiengründung usw.).
Der Riesenvorteil des Ruhegehalts besteht in meinen Augen nicht in der Betragshöhe, sondern in der ausbleibenden Bedarfsprüfung, wenn man mal genauer drüber nachdenkt. Deswegen reichen ja in Punkto BU/DU auch geringere Summen.
Bedarfsprüfung gibt es keine, weil wir uns ja im Alimentationsprinzip befinden.
Wir können das aber gerne einmal mit meinen Werten durchspielen.
Ich habe dieses Jahr 25-jähriges Dienstjubiläum, bin in der Besoldungsgruppe A11, Erfahrungsstufe 7 in der allgemeinen Bundesverwaltung. Bruttobesoldung laut Tabelle 5151,04.
Würde ich heute dienstunfähig werden, hätte ich ein Ruhegehalt von 3001,08. Also ziemlich genau 2000 € weniger (bzw. 40%). Nach Steuern bleiben 2600 €.
Ziehen wir die PKV ab, sind es noch ca. 2400 €. Nach Immobilienfinanzierung noch 1300 € - Steigerungen nach Ablauf der Zinsbindung nicht eingepreist. Und das sind nur die großen Brocken, Rücklagen etc. noch nicht eingepreist.
Ergibt die BU deiner Ansicht nach nun Sinn oder nicht?
Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente der GRV ist die Absicherung zumindest existenzsichernd!
Es kommt darauf an....
In den ersten drei Jahren nach der Ausbildung gibt es keinerlei Absicherung.
Danach gibt es ca. 20 Jahre lang nur eine Mindestversorgung von ~1900 Euro brutto, aus der neben Steuern noch die PKV gezahlt werden darf. Existenzsicherung sieht anders aus...
Entweder ist man aus anderen Quellen (Vermögen, Beamtenstatus, Miet- und sonstige Einkünfte, etc.) so abgesichert, dass man keine BU braucht.
Korrektur: Auch mit Beamtenstatus ist eine BU (bzw. DU) anzuraten. Die Absicherung reicht bei weitem nicht aus.
Welches denn? Steuerlich wäre die Frage, wie man Immobilienkäufe unter Eheleuten bewertet.
Das Schlupfloch ist m.E., dass ich mit der Schaukel permanent Abschreibungen generieren kann, die in der Form eigentlich nicht berechtigt wären. Zumal das Geld Haushaltseinkommen bleibt.
Sorry, zukünftige Bewertungen werde ich unterlassen.
Tatsächlich knüpfte diese Bemerkung daran, dass McProfit dennoch ein Selbstentscheider ist, da er die Online-Banken bevorzugt. Das empfinde ich gut, da ich vor allem Sparkassen als öffentliche Abzocker(Bsp:Rekordgewinne, da Zinsen nicht weitergegeben worden sind..)empfinde.
Nicht nur das. Auch die Personalentscheidungen stehen den "bösen" Banken in Nichts nach.
Gleichzeitig werden Gebühren erhoben, während man jedem Dorfverein Geld hinterherwirft.
Die GbR kann zwischen den Beteiligten beliebig aufgeteilt werden. Für die Ehegattenschaukel hat ein Ehegatte 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, während der andere keine Anteile besitzt. Auch ohne Anteile ist er jedoch Miteigentümer der GbR.
Ist dieses Schlupfloch immer noch nicht geschlossen?
Die wird in der Regel auch abgelehnt, da die Banken ihre eigenen Vollmachten präferieren und dementsprechend akzeptieren.
Dreist. Das heißt, man müsste sich erst einmal durchklagen. Schöner Mist.
Und bei uns auch genau der Grund warum unserer Hauptkapital bei einer Vollbank (ING) liegt mit entsprechenden Vollmachten. Das ist rechtlich bei Neobrokern leider nicht möglich, alleine durch die Geschäftsstruktur nicht.
Dumm gefragt: Ich und meine Frau haben wechselseitig notarielle Generalvollmachten. Warum sollte das damit nicht funktionieren? Ein Bevollmächtigter ist rechtswirksam Vertreter, das ist doch nicht von der anderen Partei abhängig?
Und, spielt es dabei eine Rolle, ob ich die Kreditanfrage über ein iPhone oder zu bestimmten Uhrzeiten stelle?
Bei Krediten keine Ahnung, bei Flügen ist das wohl tatsächlich so.
Und wenn der Dir angezeigte Preis dann davon abhängt, ob Du ein hochpreisiges Apple-Handy oder ein Mittelklasse LG-Handy hast.
Ist das dann auch noch ok?
Man munkelt, das das bei Flugbuchungen bereits Usus ist und IPhone-Nutzer höhere Preise angezeigt bekommen.
Und das umfasst letztlich alles außer der Interessen- und Prozessvertretung in Streitfällen
Und genau dazu könnte es im vorliegenden Fall kommen...
Natürlich dürfen Notare rechtlich beraten, sie müssen es sogar in den Angelegenheiten, in denen sie tätig werden. Geht man mit so einer Frage erst zum Anwalt und dann zur Beurkundung zum Notar wird es deutlich teurer als wenn der Notar zuerst umfassend berät und dann das beurkundet, was gewünscht wird. Bei mehreren Beteiligten hat der Notar auch den Vorteil, dass er unabhängig und ergebnisoffen beraten muss, während der Anwalt Interessenvertreter nur desjenigen ist, der ihn beauftragt. Insofern, in so einem Fall besser gleich zum Notar und dort zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen beraten lassen, dann das beurkunden lassen, was gewünscht wird. Ich bin übrigens kein Notar.
Der Notar hat im Regelfall einen festgelegten Bereich, in dem er berät.
Der hier geschilderte Fall geht weit über das heraus, was ein Notar im Regelfall tut.
Und wenn man sich einen gemeinsamen Anwalt nimmt, ist auch die Parteilichkeit kein Problem.
Ich kann es nur wiederholen, lasst euch da fundiert beraten.
Würde ich auch sagen. Und das heißt definitv nicht Notar (der hier auch rechtlich an seine Grenzen stößt, rechtlich beraten dürfen nur Anwälte).
Müsst ihr selber wissen, aber ein Wasserdichter Vertrag hilft Stress vorzubeugen.
Halleluja, ich bin tatsächlich einmal mit Horst einer Meinung.
Du hast Recht - ich meinte, die "effektive Mietdauer". Wenn der Mieter einen Tag später kommt, geht das zu Lasten seiner effektiven Nutzung des Wagens.
Achso... Ja, das stimmt.
Oder aber er konnte anderweitig vermietet werden, dann sollte der Vermieter nicht doppelt für die nur einmal erbrachte Leistung kassieren dürfen. Allenfalls für nachweislich entstandene Verluste oder zusätzliche Kosten.
Das ist die geltende Rechtslage in Deutschland...
Entweder ist der Wagen noch da, wenn der Mieter erscheint, dann verkürzt sich einfach die Mietzeit.
Das nicht. Es gibt einen Mietvertrag über ein bestimmte Dauer, wenn der Mieter sich in Annahmeverzug setzt, soll er nicht davon profitieren. Zumindest sieht das der Gesetzgeber so.
Nach deutschem Recht könnte man über Culpa in Contrahendo zu Gunsten des Mietwagenanbieters diskutieren, allerdings fraglich, ob diese greift, weil M ja nicht verantwortlich für die Verspätung ist.
Für andere Aussagen fehlen hier einiges an Information....
Gemessen am kommunizierten Ziel ("Tankrabatt") war es Verschwendung.
Was soll ich sagen? Es wurde vorher eine bessere Lösung vorgeschlagen, wollten andere Teile der Ampel so nicht haben.
Die Alternative nennt sich physische Chip-Karte
(nur mal so nebenbei gesagt)
Ich dachte, wir reden von einer brauchbaren Alternative *scnr*
Will man so Bundesmittel ins Land holen?
Vorher gab es ein 365-Euro-Ticket für junge Menschen unter 25, das für ganz B-W galt. Der Preis ist geblieben, jetzt ist es aber ein D-Ticket...
Also ja, ich vermute auch