Beiträge von JackDawson

    Genau, nach anteiliger PKV und ggf. Steuern bleiben dann wie viel etwa übrig? 1500€ netto? Entspricht ziemlich genau der durchschnittlichen Rente in Deutschland, die dann aber brutto… 😉

    Demnach hätte der Großteil der Rentner in Deutschland netto (!) keine Existenzsicherung! 🤔

    Roundabout, ja. Der Vergleich mit Rentnern hinkt aber insoweit, als dass man sich dann in einer Lebensphase befindet, in der man einiges mehr an Geld benötigt (Immobilienkauf/bau, Familiengründung usw.).



    Der Riesenvorteil des Ruhegehalts besteht in meinen Augen nicht in der Betragshöhe, sondern in der ausbleibenden Bedarfsprüfung, wenn man mal genauer drüber nachdenkt. Deswegen reichen ja in Punkto BU/DU auch geringere Summen.

    Bedarfsprüfung gibt es keine, weil wir uns ja im Alimentationsprinzip befinden.


    Wir können das aber gerne einmal mit meinen Werten durchspielen.

    Ich habe dieses Jahr 25-jähriges Dienstjubiläum, bin in der Besoldungsgruppe A11, Erfahrungsstufe 7 in der allgemeinen Bundesverwaltung. Bruttobesoldung laut Tabelle 5151,04.


    Würde ich heute dienstunfähig werden, hätte ich ein Ruhegehalt von 3001,08. Also ziemlich genau 2000 € weniger (bzw. 40%). Nach Steuern bleiben 2600 €.

    Ziehen wir die PKV ab, sind es noch ca. 2400 €. Nach Immobilienfinanzierung noch 1300 € - Steigerungen nach Ablauf der Zinsbindung nicht eingepreist. Und das sind nur die großen Brocken, Rücklagen etc. noch nicht eingepreist.


    Ergibt die BU deiner Ansicht nach nun Sinn oder nicht? ;)

    Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente der GRV ist die Absicherung zumindest existenzsichernd!

    Es kommt darauf an....


    In den ersten drei Jahren nach der Ausbildung gibt es keinerlei Absicherung.

    Danach gibt es ca. 20 Jahre lang nur eine Mindestversorgung von ~1900 Euro brutto, aus der neben Steuern noch die PKV gezahlt werden darf. Existenzsicherung sieht anders aus...

    Sorry, zukünftige Bewertungen werde ich unterlassen.

    Tatsächlich knüpfte diese Bemerkung daran, dass McProfit dennoch ein Selbstentscheider ist, da er die Online-Banken bevorzugt. Das empfinde ich gut, da ich vor allem Sparkassen als öffentliche Abzocker(Bsp:Rekordgewinne, da Zinsen nicht weitergegeben worden sind..)empfinde.

    Nicht nur das. Auch die Personalentscheidungen stehen den "bösen" Banken in Nichts nach.

    Gleichzeitig werden Gebühren erhoben, während man jedem Dorfverein Geld hinterherwirft.

    Und bei uns auch genau der Grund warum unserer Hauptkapital bei einer Vollbank (ING) liegt mit entsprechenden Vollmachten. Das ist rechtlich bei Neobrokern leider nicht möglich, alleine durch die Geschäftsstruktur nicht.

    Dumm gefragt: Ich und meine Frau haben wechselseitig notarielle Generalvollmachten. Warum sollte das damit nicht funktionieren? Ein Bevollmächtigter ist rechtswirksam Vertreter, das ist doch nicht von der anderen Partei abhängig?

    Natürlich dürfen Notare rechtlich beraten, sie müssen es sogar in den Angelegenheiten, in denen sie tätig werden. Geht man mit so einer Frage erst zum Anwalt und dann zur Beurkundung zum Notar wird es deutlich teurer als wenn der Notar zuerst umfassend berät und dann das beurkundet, was gewünscht wird. Bei mehreren Beteiligten hat der Notar auch den Vorteil, dass er unabhängig und ergebnisoffen beraten muss, während der Anwalt Interessenvertreter nur desjenigen ist, der ihn beauftragt. Insofern, in so einem Fall besser gleich zum Notar und dort zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen beraten lassen, dann das beurkunden lassen, was gewünscht wird. Ich bin übrigens kein Notar.

    Der Notar hat im Regelfall einen festgelegten Bereich, in dem er berät.

    Der hier geschilderte Fall geht weit über das heraus, was ein Notar im Regelfall tut.

    Und wenn man sich einen gemeinsamen Anwalt nimmt, ist auch die Parteilichkeit kein Problem.

    Oder aber er konnte anderweitig vermietet werden, dann sollte der Vermieter nicht doppelt für die nur einmal erbrachte Leistung kassieren dürfen. Allenfalls für nachweislich entstandene Verluste oder zusätzliche Kosten.

    Das ist die geltende Rechtslage in Deutschland...



    Entweder ist der Wagen noch da, wenn der Mieter erscheint, dann verkürzt sich einfach die Mietzeit.

    Das nicht. Es gibt einen Mietvertrag über ein bestimmte Dauer, wenn der Mieter sich in Annahmeverzug setzt, soll er nicht davon profitieren. Zumindest sieht das der Gesetzgeber so.

    Nach deutschem Recht könnte man über Culpa in Contrahendo zu Gunsten des Mietwagenanbieters diskutieren, allerdings fraglich, ob diese greift, weil M ja nicht verantwortlich für die Verspätung ist.

    Für andere Aussagen fehlen hier einiges an Information....