Hallo,
Ich habe beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Nach Monaten des Wartens habe ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Bescheid bereits im November 2021 am mich versandt wurde. Er kam aber nie an. Ging also auf dem Postweg verloren.
Also habe ich an Eides statt erklärt, dass das Dokument mich nie erreicht hat und um erneute Zustellung gebeten.
Nun möchte das Gericht 22€ von mir haben, für "das Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung" gem. §12 Abs. 6 GKG.
Ich möchte aber gar keine "weitere Ausfertigung", ich möchte das originale Dokument. Wenn das Gericht das per normaler Post versendet und unterwegs verliert, ist das doch nicht mein Problem?
Wer kennt da die Rechtslage und wie gehe ich am besten vor?