Ich überlege, ob ich noch eine Steuererklärung für 2016 mache. Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht.
Ich habe im Jahr 2016 die Steuerklasse I gehabt und habe einmal für eine einmalige Tätigkeit 85€ Brutto in Steuerklasse VI erhalten.
Muss ich befürchten, dafür Nachzahlungen zu machen bzw. eine Strafe zu erhalten?
Oder gibt es Freibeträge, so dass ich diese einmalige Tätigkeit in der Steuererklärung nicht extra angeben muss?
Viele Grüße