Beiträge von Kraeutersalat

    Hallo zusammen,


    ich habe meine erste Steuererklärung in diesem Jahr (für Jahre 2017 - 2020) abgegeben.

    Ich habe das Masterstudium in 1. drei Jahren studiert und im letzten Jahr (2020) wurde ich angestellt:


    2017: Masterstudium

    - Kein Einkommen

    - Ausgaben bzw. Werbungskosten wurden gemacht -> Verlustvortrag von 2761 EUR


    2018: Masterstudium

    - Kein Einkommen

    - Ausgaben bzw. Werbungskosten wurden gemacht -> Verlustvortrag von 2917 EUR


    2019: Masterstudium

    - Einkommen durch Studentenjob + Masterand bei einer Firma

    - Bruttoarbeitslohn: 11.170 EUR

    - Werbungskosten + Sonderausgaben: 3.682 + 623 = 4.305 EUR

    - Einkommen: 11.170 - 4.305 = 6.865 EUR

    - Zu viel bezahle Steuer: 265,77 EUR


    2020: Angestellte

    - Vollzeitarbeit

    - durch Steuerabzug vom Lohn wurde zu viel Einkommensteuer abgezogen


    Mein Problem ist, dass im 2019 mit meinem ersten Einkommen als Student die angehäuften Verluste aus dem 2017 und 2018 (5678 EUR) innerhalb des Jahres 2019 „aufgebraucht" wurden,

    da ich in dem Jahr als Student verdient habe. Das Finanzamt hat meinen Verlustvortrag im Jahr 2019 verrechnet, wenn ich sowieso nicht zu viel Steuer bezahlt habe (265, 77 EUR).

    Deshalb habe ich überhaupt nicht vom dem Verlustvortrag profitiert.

    Wenn der Verlustvortrag aber im 2020 verrechnet würde, würde nach meiner Berechnung fürs 2020 extra 1240 EUR zu meinem Gunsten erstattet, da schon im Jahr 2020 durch Steuerabzug vom Lohn schon zu viel Einkommensteuer abgezogen wurde.


    Meine Fragen sind:

    1) Da der Steuerbescheid fürs 2019 nicht zu meinem Gunsten ausfällt, habe ich Recht in meinem Fall Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen?

    2) Ist es möglich, die Verlustvortragsverrechnung vom Jahr 2019 ins Jahr 2020 zu verschieben?


    Ich finde es irgendwie ungerecht, denn es sieht so aus, als ob ich dafür bestraft wurde, dass ich während meines Masterstudiums gearbeitet habe, was ich aus der Not heraus getan habe - mir ging 2019 das Geld aus und ich musste arbeiten, um mein Studium fortzusetzen.

    Sonst könnte ich das Studium nicht mehr finanzieren.


    Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße

    KräuterSalat

    Hallo Kater.Ka,


    vielen Dank für die Korrektur.


    Ja, Du hast Recht, meine Berechnung ist eigentlich falsch. Ich habe mich verschrieben.


    Also wenn der Pauschbetrag schon ausgenutzt würde, dann müsste man 184,1€ Kapitalertragsteuer bezahlen. Also 1001€ x (100% – 30%) x 26,375% = 184,1€

    Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe ein paar Fragen in Bezug auf die Werbungskosten für das Zweitstudium. Ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung in Deutschland und habe einige Zweifel.


    Im Jahr 2017 habe ich mein Masterstudium in Deutschland begonnen und da ich seit letztem Jahr als Angestellte in Deutschland arbeite, will ich die Werbungskosten, die während des Masterstudiums entstanden sind, steuerlich absetzen.


    Als ich mich für das Masterstudium beworben habe, wurde ein Teil der Werbungskosten im Ausland (Kroatien, EU) entstanden, da ich damals dort gewohnt habe. Ich frage mich nun, ob ich die Werbungskosten geltend machen kann, da sie in Kroatien angefallen sind.


    Nämlich während der Bewerbung für das Masterstudium sind die folgenden Kosten entstanden:


    1) Kosten für Sprachteste

    2) Das Versand der Bewerbungsunterlagen an Unis

    3) Laptop-Kauf für das Studium


    Da diese Kosten in Kroatien entstanden sind, kann ich sie eigentlich steuerlich absetzen?


    Zusatzfrage, ich habe auch Flugtickets für die Stipendiengespräche (DAAD) bezahlt. Diese Stipendien sollten für die Finanzierung meines Studiums verwendet werden. Ich habe aber das Stipendium nicht bekommen.

    Ist es möglich, diese die Flugtickets abzusetzen? Logischerweise würde ich "ja" sagen, da diese Kosten im Rahmen des Masterstudiums angefallen sind.


    Herzlichen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Kräutersalat

    Hallo,


    kann man bezahlte Kapitalertragsteuer durch den ETF-Verkauf steuerlich mit einer Steuererklärung absetzen, vorausgesetzt, dass der Sparerpauschbetrag schon ausgenutzt wurde UND dass man in diesem Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hat?


    Nehmen wir ein Beispiel an, um dies zu verdeutlichen.


    Am Anfang eines Jahres kaufe ich einen ETF zum Kurs 1000 EUR. Nach einem Jahr entschiede ich mich den ETF zu verkaufen. Beim Verkauf hat der ETF Kurs von 2001 EUR.


    Bruttogewinn durch Kurssteigerung: 2001 - 1000 = 1001 EUR

    Bezahlte Steuer: ( Bruttogewinn - Sparerpauschbetrag (Single) ) * Kapitalertragsteuersatz = (1001 - 801) * 70% * 26,375% = 36,925 EUR


    Also insgesamt 36,925 EUR wurde versteuert.


    Wenn ich jetzt in diesem Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt habe, konnte ich im nächsten diese 36,925 EUR steuerlich absetzten?

    Wenn ja, kann man in Theorie auch die ganze Summe absetzen?


    Ich freue mich auf Ihre Antworten :)!

    Vielen Dank vorab!


    Liebe Grüße

    Krautersalat