Beiträge von BNB

    @ Referat Janders


    danke für die umgehende Nachricht.


    Ich werde die Versicherung bitten, den Vertrag um 1 Jahr (1.1.23) zu verlängern. Dann bin ich im 1. "Rentenkalenderjahr" mit einem niedrigeren Steuersatz.


    Hoffentlich macht sie das. Es entspricht ja auch dem Grundgedanken, die Einmalzahlung in der Rentenphase mit dem niedrigeren Steuersatz zu beziehen.


    Eine monatliche Rente werde ich nach meinen Erfahrungen mit der Versicherung nicht in Betracht ziehen.

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und meine Situation mit der Entgeldumwandlung sieht folgendermaßen aus:


    - der Vertrag wurde 2002 als Gruppenvertrag über den AG abgeschlossen, aber ausschließlich über meine Beiträge, also AN-finanziert. Ab 2018 beitragsfreigestellt.


    - die Beiträge waren steuerbefreit und in der Krankenkasse bin ich (über Beitragsbemessungsgrenze, also) freiwillig pflichtversichert,


    Zum 1.1.22 wird meine Option der Einmalzahlung lt. Vertag fällig.


    Leider hat sich die Gesetzeslage zu meinen Ungunsten doppelt geändert:

    1. das Rentenalter wurde zwischenzeitlich hoch gesetzt: 65 + 10Monate, so dass die Auszahlung voll in mein letztes Arbeitsjahr fällt, d.h. es trifft mich mit dem höchsten Steuersatz am Ende meines Arbeitslebens!


    2. Ich muss auf die Einmalzahlung, verteilt auf 10 Jahre, den doppelten (AG + AN = 15,7 %) Krankenkassenbeitrag zahlen, obwohl ich während der Ansparphase keinen € mehr bezahlt hätte! - Wäre ich in der PKV müsste ich keinen Ct. zahlen!


    Wenn es keine andere Möglichkeit gibt bedeutet dies, dass ich auf keinen Fall meine eingezahlten Beiträge wiedersehe, geschweige irgendein Ct. von Verzinsung!


    Ich hoffe, dass es irgendeine Möglichkeit gibt, dies abzuändern?!


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Vielen Dank