Vielen Dank für den für den Tipp mit den Sozialverbänden, @Vino Verde . Ich bin zwar Mitglied im VDK, die betreffende Person aber leider nicht. Verbände sind verständlicherweise nur für ihre Mitglieder da, deshalb hatte ich hier im unabhängigen Verbraucherportal nachgefragt.
Nein, ich bin kein Arbeitgeber und frage auch nicht für einen AG an. Etwas verwirrt bin ich allerdings über Ihre Einschätzumg, dass Beamte Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld haben. Ich dachte bisher immer, Beamte wären nicht sozialverischerungspflichtig. Allerdings ist das eh obsolet, da es nicht um einen Beamten geht.
Danke auch für den Hinweis bzgl. der Nahtlosigkeitsregelung. Nach meinen Recherchen ist diese wohl aber immer auch mit einem Rentenantrag verbunden, richtig? Die betreffende Person möchte jedoch weder in Rente gehen noch Arbeitslosengeld beziehen sondern einfach nur weiter in seinem Job arbeiten, was er normalerweise auch können sollte. Ihre Vermutung, @Vino Verde , es ginge evtl. darum sich höhere Leistungen zu erschleichen, ist daher abwegig.
Die lange Krankschreibung von 2019/2020 waren mehrere, sich unglücklicherweise aneinander reihende, jedoch in sich abgeschlossen Erkrankung. Nur bei zwei von den 74 Wochen war es die gleiche Krankheit wie 2018 und 2021, also insgesamt gut vier Wochen in den drei Jahren. Aber das ist lt. Krankenkasse egal. Für jede in diesem Zeitraum bescheinigte Erkrankung wird der komplette Zeitraum von 74 Wochen Krankengeld angerechnet, auch wenn wenn diese nur wenige Tage bestanden hat.
Viele Grüße
Pauline